1399/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BKA-353.110/0103-I/4/2009

Wien, am 11. Mai 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 13. März 2009 unter der Nr. 1356/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend den Frauenanteil in Gremien im Einflussbereich des Bundes gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø     Wie viele Gremien gibt es im Bundeskanzleramt? Geben Sie bitte in Form einer Aufzählung eine Übersicht über alle Gremien Ihres Ressorts und untergliedern sie diese in Gremien mit und ohne dienstrechtliche Aufgaben.

Ø     In welchen und wie vielen Gremien Ihres Ressorts gab es kein einziges weibli­ches Mitglied?

Ø     Welche und wie viele Gremien Ihres Ressorts weisen einen Frauenanteil von 40% und mehr auf und welche davon sind tatsächlich paritätisch besetzt (Frauenanteil von 50%)?


 

Gremien mit dienstrechtlichen Aufgaben:

Dienstprüfungskommission

Frauenanteil über 40%

Disziplinarkommission

Frauenanteil über 50%

Aufnahmekommission

Frauenanteil über 50 %

 

Gremien ohne dienstrechtliche Aufgaben:

Bioethikkommission

Frauenanteil 40%

Nationaler Sicherheitsrat

Frauenanteil unter 40%

Datenschutzrat

Frauenanteil unter 40%

Beirat über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik

Frauenanteil unter 40%

Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe

Frauenanteil unter 40%

Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe

Frauenanteil unter 40%

Volksgruppenbeirat für die tschechische Volksgruppe

Frauenanteil unter 40%

Volksgruppenbeirat für die slowakische Volksgruppe

Frauenanteil 50%

Volksgruppenbeirat für die Volksgruppe der Roma

Frauenanteil unter 40%

Volksgruppenbeirat für die ungarische Volksgruppe

kein weibliches Mitglied

Bundeskommunikations­senat

Frauenanteil 40%

Datenschutzkommission

Frauenanteil über 40%

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø     Welche Verfahren zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von Gremien Ihres Ressorts gibt es?

Ø     Gibt es, abgesehen vom Bundesgleichbehandlungsgesetz, noch andere gesetz­liche Grundlagen für die Besetzung der Gremien ihres Ressorts? Falls ja: Welche gesetzlichen Grundlagen sind dies und welche Vorgaben und Sanktionsmöglich­keiten sind darin vorgesehen?

 

Ich verweise auf das Bundesgleichbehandlungsgesetz und den daraus resultieren­den Bestimmungen in einzelnen Rechtsvorschriften, wie z.B. Ausschreibungsgesetz.

 


Abgesehen von den Bestimmungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes gibt es folgende weitere Grundlagen:

Bioethikkommission:

Gemäß § 4 der Verordnung des Bundeskanzlers über die Einsetzung einer Bioethik­kommission (BGBl. II Nr. 226/2001) werden die Mitglieder vom Bundeskanzler auf zwei Jahre bestellt. Eine Mindestquote von Frauen ist in der Verordnung nicht vorge­sehen. Bei der Neubestellung im Jahr 2007 wurde die Frauenquote von 21% (vier Frauen aus 19 Mitgliedern) auf 40 % (zehn Frauen aus 25 Mitgliedern) angehoben.

 

Nationaler Sicherheitsrat:

Die Vertretung im Nationalen Sicherheitsrat bestimmt sich nach § 3 des Bundesge­setzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates, BGBl. I Nr. 122/2001 i.d.F. BGBl. I Nr. 30/2008. Dem Nationalen Sicherheitsrat gehören somit nach Abs. 1 dieser Bestimmung Bundeskanzler, Vizekanzler, vier Bundesminister sowie Reprä­sentanten und Repräsentantinnen der im Hauptausschuss des Nationalrats vertre­tenen politischen Parteien an. Zudem gehören dem Nationalen Sicherheitsrat gem. Abs. 2 dieser Bestimmung weitere Personen mit beratender Stimme an.

 

Volksgruppengesetz:

Abschnitt II des Volksgruppengesetzes, BGBl. Nr. 396/1076 idgF enthält die Rege­lungen über die Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte. Der Verordnung der Bundesregierung über die Volksgruppenbeiräte, BGBL. Nr. 38/1977 idgF ist die für jeden Volksgruppenbeirat die Anzahl seiner Mitglieder zu entnehmen.

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Volksgruppengesetzes ist die Hälfte der Mitglieder des jeweiligen Volksgruppenbeirates mit Personen zu besetzen, die von repräsentativen Volksgruppenorganisationen vorgeschlagen wurden. Die andere Hälfte der Mitglieder ist sowohl mit von einer Kirche oder Religionsgemeinschaft vorgeschlagen Volks­gruppenangehörigen als auch mit bestimmten Mitgliedern eines allgemeinen Vertre­tungskörpers zu besetzen.

 

Zu Frage 6:

Ø     Gibt es, abgesehen von den Daten im Gleichbehandlungsbericht des Bundes, Be­richte über die Besetzung wichtiger Gremien Ihres Ressorts? Wurden diese veröf­fentlicht?

 

Der Anhang des Tätigkeitsberichtes der Bioethikkommission an den Bundeskanzler; zuletzt für den Zeitraum Oktober 2007 bis September 2008, verfügbar unter http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=32220, enthält die Liste der Mitglieder der Kommission.

 

Zu Frage 7:

Ø     Welche Anstrengungen werden seitens Ihres Ressorts konkret unternommen, um die Beteiligung des unterrepräsentierten Geschlechts zu verbessern?

 


Das Bundeskanzleramt bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten und der Umsetzung des Frauenförderungsplanes:

 

-    Die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtig­te Partnerinnen in der Berufswelt und die Förderung einer positiven Einstellung zu Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen,

-    die Förderung und Stärkung der beruflichen Identität, des Selbstbewusstseins von Frauen, die Bereitschaft mit zu gestalten, Einfluss zu nehmen und Verantwortung zu übernehmen,

-    die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern sowie die Förderung der Akzeptanz der Inanspruchnahme von Elternka­renzzeit durch Männer im Ressort,

-    der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen,

-    die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer,

-    die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz der Frauen in allen Ent­scheidungsstrukturen, mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Beschäfti­gung,

-    die Anhebung des Frauenanteils in allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen,

-    die Anhebung des Frauenanteils sowohl in Führungspositionen als auch in Funk­tionen, Kommissionen und Gremien sowie

-    den Leitgedanken des „gender mainstreamings“ in sämtliche Maßnahmen und Po­litiken des Bundeskanzleramtes zu integrieren.

 

Zu den Fragen 8 bis 17:

Ø     In welchen Gremien - Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien (die zumindest auf eine bestimmte Dauer eingerichtet sind) - ist Ihr Ressort durch Bedienstete des Bundeskanzler­amts vertreten? Wie viele weibliche und wie viele männliche Bedienstete wurden von Ihrem Ressort in welche Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien entsandt?

Ø     Wie viele männliche und wie viele weibliche Bedienstete des Bundeskanzleramts sind mit der Vertretung des Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien betraut? Bitte füh­ren Sie diese Bediensteten namentlich an.

Ø     Welche Neubestellungen von Bediensteten Ihres Ressorts in Aufsichtsräte, Beirä­te, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien wurden in den Jahren 2007, 2008 sowie in den ersten zwei Monaten des Jahres 2009 vorgenommen? Wie viele davon waren Männer und wie viele Frauen?

Ø     Welche Neubestellungen von Bediensteten Ihres Ressorts in Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien sind derzeit geplant?

Ø     Beziehen die Bediensteten aus ihrer Tätigkeit in Aufsichtsräten, Beiräten, Kom­missionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien mo­netäre Zuwendungen bzw. Einkünfte? Falls ja, in welcher durchschnittlichen Hö­he?


Ø     In welchen Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien ist das Bundeskanzleramt durch ressortfremde Personen vertreten? Wie viele weibliche und wie viele männliche ressortfremde Personen wurden von Ihrem Ressort in welche Beiräten, Kommissionen, Fach­gruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien entsandt?

Ø     Wie viele männliche und wie viele weibliche ressortfremde Personen sind mit der Vertretung des Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien betraut? Bitte führen Sie diese Personen namentlich an.

Ø     Welche Neubestellungen von ressortfremden Personen Ihres Ressorts in Auf­sichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien wurden seitens des Bundeskanzleramts in den Jahren 2007, 2008 sowie in den ersten zwei Monaten des Jahres 2009 vorgenommen? Wievie­le davon waren Männer und wie viele Frauen?

Ø     Welche Neubestellungen von ressortfremden Personen in Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien sind von Ihrem Ressort geplant?

Ø     Beziehen die ressortfremden Personen aus ihrer Tätigkeit in Aufsichtsräten, Bei­räten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gre­mien monetäre Zuwendungen bzw. Einkünfte? Falls ja, in welcher durchschnitt­lichen Höhe?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 698/J mit der folgenden Ergänzung.

 

Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

Vorsitz:

Leiterin Ref. IV/8/a

Susanne SITTER

Stellvertreterin:

Brigitte PFEIFFER

weiteres Mitglied:

Eva KNÖBL

bis 2010

Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im BKA

 

Brigitte PFEIFFER

Mag. Karin SYKORA

Mag. Dr. Margit WLADAR

Mag. Barbara WAWERKA

Dr. Elisabeth DEARING

Susanne SITTER

Mag. Martina WINKLER

Dr. Eva SOUHRADA-KIRCHMAYER

Mag. Klaus MAYR

Mag. Ulrike WAHSNER

bis 2010