1399/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0103-I/4/2009 |
Wien, am 11. Mai 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 13. März 2009 unter der Nr. 1356/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Frauenanteil in Gremien im Einflussbereich des Bundes gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wie viele Gremien gibt es im Bundeskanzleramt? Geben Sie bitte in Form einer Aufzählung eine Übersicht über alle Gremien Ihres Ressorts und untergliedern sie diese in Gremien mit und ohne dienstrechtliche Aufgaben.
Ø In welchen und wie vielen Gremien Ihres Ressorts gab es kein einziges weibliches Mitglied?
Ø Welche und wie viele Gremien Ihres Ressorts weisen einen Frauenanteil von 40% und mehr auf und welche davon sind tatsächlich paritätisch besetzt (Frauenanteil von 50%)?
Gremien mit dienstrechtlichen Aufgaben:
Dienstprüfungskommission |
Frauenanteil über 40% |
Disziplinarkommission |
Frauenanteil über 50% |
Aufnahmekommission |
Frauenanteil über 50 % |
Gremien ohne dienstrechtliche Aufgaben:
Bioethikkommission |
Frauenanteil 40% |
Nationaler Sicherheitsrat |
Frauenanteil unter 40% |
Datenschutzrat |
Frauenanteil unter 40% |
Beirat über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik |
Frauenanteil unter 40% |
Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe |
Frauenanteil unter 40% |
Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe |
Frauenanteil unter 40% |
Volksgruppenbeirat für die tschechische Volksgruppe |
Frauenanteil unter 40% |
Volksgruppenbeirat für die slowakische Volksgruppe |
Frauenanteil 50% |
Volksgruppenbeirat für die Volksgruppe der Roma |
Frauenanteil unter 40% |
Volksgruppenbeirat für die ungarische Volksgruppe |
kein weibliches Mitglied |
Bundeskommunikationssenat |
Frauenanteil 40% |
Datenschutzkommission |
Frauenanteil über 40% |
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Welche Verfahren zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von Gremien Ihres Ressorts gibt es?
Ø Gibt es, abgesehen vom Bundesgleichbehandlungsgesetz, noch andere gesetzliche Grundlagen für die Besetzung der Gremien ihres Ressorts? Falls ja: Welche gesetzlichen Grundlagen sind dies und welche Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten sind darin vorgesehen?
Ich verweise auf das Bundesgleichbehandlungsgesetz und den daraus resultierenden Bestimmungen in einzelnen Rechtsvorschriften, wie z.B. Ausschreibungsgesetz.
Abgesehen von den Bestimmungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes gibt es folgende weitere Grundlagen:
Bioethikkommission:
Gemäß § 4 der Verordnung des Bundeskanzlers über die Einsetzung einer Bioethikkommission (BGBl. II Nr. 226/2001) werden die Mitglieder vom Bundeskanzler auf zwei Jahre bestellt. Eine Mindestquote von Frauen ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Bei der Neubestellung im Jahr 2007 wurde die Frauenquote von 21% (vier Frauen aus 19 Mitgliedern) auf 40 % (zehn Frauen aus 25 Mitgliedern) angehoben.
Nationaler Sicherheitsrat:
Die Vertretung im Nationalen Sicherheitsrat bestimmt sich nach § 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates, BGBl. I Nr. 122/2001 i.d.F. BGBl. I Nr. 30/2008. Dem Nationalen Sicherheitsrat gehören somit nach Abs. 1 dieser Bestimmung Bundeskanzler, Vizekanzler, vier Bundesminister sowie Repräsentanten und Repräsentantinnen der im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen politischen Parteien an. Zudem gehören dem Nationalen Sicherheitsrat gem. Abs. 2 dieser Bestimmung weitere Personen mit beratender Stimme an.
Volksgruppengesetz:
Abschnitt II des Volksgruppengesetzes, BGBl. Nr. 396/1076 idgF enthält die Regelungen über die Zusammensetzung der Volksgruppenbeiräte. Der Verordnung der Bundesregierung über die Volksgruppenbeiräte, BGBL. Nr. 38/1977 idgF ist die für jeden Volksgruppenbeirat die Anzahl seiner Mitglieder zu entnehmen.
Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Volksgruppengesetzes ist die Hälfte der Mitglieder des jeweiligen Volksgruppenbeirates mit Personen zu besetzen, die von repräsentativen Volksgruppenorganisationen vorgeschlagen wurden. Die andere Hälfte der Mitglieder ist sowohl mit von einer Kirche oder Religionsgemeinschaft vorgeschlagen Volksgruppenangehörigen als auch mit bestimmten Mitgliedern eines allgemeinen Vertretungskörpers zu besetzen.
Zu Frage 6:
Ø Gibt es, abgesehen von den Daten im Gleichbehandlungsbericht des Bundes, Berichte über die Besetzung wichtiger Gremien Ihres Ressorts? Wurden diese veröffentlicht?
Der Anhang des Tätigkeitsberichtes der Bioethikkommission an den Bundeskanzler; zuletzt für den Zeitraum Oktober 2007 bis September 2008, verfügbar unter http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=32220, enthält die Liste der Mitglieder der Kommission.
Zu Frage 7:
Ø Welche Anstrengungen werden seitens Ihres Ressorts konkret unternommen, um die Beteiligung des unterrepräsentierten Geschlechts zu verbessern?
Das Bundeskanzleramt bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten und der Umsetzung des Frauenförderungsplanes:
- Die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und die Förderung einer positiven Einstellung zu Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen,
- die Förderung und Stärkung der beruflichen Identität, des Selbstbewusstseins von Frauen, die Bereitschaft mit zu gestalten, Einfluss zu nehmen und Verantwortung zu übernehmen,
- die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern sowie die Förderung der Akzeptanz der Inanspruchnahme von Elternkarenzzeit durch Männer im Ressort,
- der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen,
- die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer,
- die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen, mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Beschäftigung,
- die Anhebung des Frauenanteils in allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen,
- die Anhebung des Frauenanteils sowohl in Führungspositionen als auch in Funktionen, Kommissionen und Gremien sowie
- den Leitgedanken des „gender mainstreamings“ in sämtliche Maßnahmen und Politiken des Bundeskanzleramtes zu integrieren.
Zu den Fragen 8 bis 17:
Ø In welchen Gremien - Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien (die zumindest auf eine bestimmte Dauer eingerichtet sind) - ist Ihr Ressort durch Bedienstete des Bundeskanzleramts vertreten? Wie viele weibliche und wie viele männliche Bedienstete wurden von Ihrem Ressort in welche Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien entsandt?
Ø Wie viele männliche und wie viele weibliche Bedienstete des Bundeskanzleramts sind mit der Vertretung des Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien betraut? Bitte führen Sie diese Bediensteten namentlich an.
Ø Welche Neubestellungen von Bediensteten Ihres Ressorts in Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien wurden in den Jahren 2007, 2008 sowie in den ersten zwei Monaten des Jahres 2009 vorgenommen? Wie viele davon waren Männer und wie viele Frauen?
Ø Welche Neubestellungen von Bediensteten Ihres Ressorts in Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien sind derzeit geplant?
Ø Beziehen die Bediensteten aus ihrer Tätigkeit in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien monetäre Zuwendungen bzw. Einkünfte? Falls ja, in welcher durchschnittlichen Höhe?
Ø In welchen Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien ist das Bundeskanzleramt durch ressortfremde Personen vertreten? Wie viele weibliche und wie viele männliche ressortfremde Personen wurden von Ihrem Ressort in welche Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien entsandt?
Ø Wie viele männliche und wie viele weibliche ressortfremde Personen sind mit der Vertretung des Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien betraut? Bitte führen Sie diese Personen namentlich an.
Ø Welche Neubestellungen von ressortfremden Personen Ihres Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien wurden seitens des Bundeskanzleramts in den Jahren 2007, 2008 sowie in den ersten zwei Monaten des Jahres 2009 vorgenommen? Wieviele davon waren Männer und wie viele Frauen?
Ø Welche Neubestellungen von ressortfremden Personen in Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien sind von Ihrem Ressort geplant?
Ø Beziehen die ressortfremden Personen aus ihrer Tätigkeit in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien monetäre Zuwendungen bzw. Einkünfte? Falls ja, in welcher durchschnittlichen Höhe?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 698/J mit der folgenden Ergänzung.
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen |
Vorsitz: Leiterin Ref. IV/8/a Susanne SITTER Stellvertreterin: Brigitte PFEIFFER weiteres Mitglied: Eva KNÖBL |
bis 2010 |
Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im BKA
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Brigitte PFEIFFER Mag. Karin SYKORA Mag. Dr. Margit WLADAR Mag. Barbara WAWERKA Dr. Elisabeth DEARING Susanne SITTER Mag. Martina WINKLER Dr. Eva SOUHRADA-KIRCHMAYER Mag. Klaus MAYR Mag. Ulrike WAHSNER |
bis 2010 |