1401/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0104-I/4/2009
Wien, am 11. Mai 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. März 2009 unter der Nr. 1428/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rechnungshofbericht Bund 2009/4 (EFRE) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Werden die Anträge auf Zugriffsrechte zum elektronischen Kommunikationssystem vor deren Weiterleitung an die Europäische Kommission inhaltlich geprüft?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ja, die Anträge werden vor deren Weiterleitung geprüft.
Zu Frage 3:
Ø Welche Personenkreise können Zugriffsrechte beantragen?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Stellen, die in die Abwicklung von Strukturfondsprogrammen involviert sind, können Zugriffsrechte beantragen:
Zu Frage 4:
Ø Unter welchen Voraussetzungen erhalten Personen Zugriffsrechte?
Ein beim Bundeskanzleramt eingegangener Antrag auf Zugang zum elektronischen Kommunikationssystem (SFC2007) wird dann positiv behandelt, wenn die angeforderte Berechtigung (read, update, send) mit den Aufgaben, der Funktion und der Position innerhalb des institutionellen und rechtlichen Systems in Österreich der beantragenden Person im Einklang steht. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zugriffsrechts bestehen damit darin, dass:
· das Prinzip der Trennung von Aufgaben gemäß Art. 58 b) und 59 (4) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 gewahrt ist,
· jedes Zugriffsrecht mit der Definition der Kompetenzen übereinstimmt, welche die Strukturfondsverordnungen den einzelnen Stellen zuschreiben.
Zu Frage 5:
Ø Welche Fehler können inhaltlich auftreten?
Bislang sind nach Auskunft der mit der Abwicklung befassten Organisationseinheit des Bundeskanzleramtes keine inhaltlichen Fehler aufgetreten. Sollten bei einer Nominierung Unklarheiten oder potenzielle Rollenkonflikte auftreten, so würden diese von der zuständigen Fachabteilung im Bundeskanzleramt vor der Meldung an die Europäische Kommission aufgeklärt werden.
Zu Frage 6:
Ø Wer prüft die Anträge?
SFC2007 sieht eine Prüfung der Anträge durch die so genannten „Member State Liaison entities“ vor. Diese Rolle hat in Österreich die Abteilung IV/4 des Bundeskanzleramtes - Koordination der Raumordnung und Regionalpolitik - in ihrer koordinierenden Funktion für die Strukturfonds in Österreich übernommen.
Zu den Fragen 7 bis 29:
Ø Wird die ordnungsgemäße Übertragung der Aufgaben und der mit diesen verbundenen Verpflichtungen an die betroffenen zwischengeschalteten verantwortlichen Förderungsstellen unverzüglich sichergestellt?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wenn ja, wann?
Ø Wie wird die ordnungsgemäße Übertragung der Aufgaben und der mit diesen verbundenen Verpflichtungen an die betroffenen zwischengeschalteten verantwortlichen Förderungsstellen sichergestellt?
Ø Welche Aufgaben sind das?
Ø Welche Verpflichtungen sind mit diesen Aufgaben verbunden?
Ø Um welche Förderungsstellen handelt es sich hier?
Ø Wird ein Bewertungsplan zur verlässlichen Abstimmung der geplanten Bewertungstätigkeiten erstellt?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wenn ja, wie soll der aussehen?
Ø Durch wen wird der Bewertungsplan erstellt?
Ø Wird der Informationsgehalt der Projektvorschläge, die bei der Verwaltungsbehörde als Sekretariat der Koordinierungssitzungen einzureichen sind, verbessert?
Ø Wenn ja, in welchem Umfang?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wie viele Projektvorschläge wurden eingereicht?
Ø Von wem wurden diese Projektvorschläge eingereicht?
Ø Ist geplant, zur Gewährleistung einer regelmäßigen eingehenden Bewertungstätigkeit des Begleitausschusses im Bedarfsfall eine Arbeitsgruppe einzusetzen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wenn ja, wer sollte dieser Arbeitsgruppe angehören?
Ø Wie sehen die Bewertungskriterien aus?
Ø Wie sehen die Bewertungskriterien aus?
Ø Wie oft tagt der Begleitausschuss?
Ø Wie oft sollte die Arbeitsgruppe tagen?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.