1401/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BKA-353.110/0104-I/4/2009

Wien, am 11. Mai 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. März 2009 unter der Nr. 1428/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend Rechnungshofbericht Bund 2009/4 (EFRE) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø     Werden die Anträge auf Zugriffsrechte zum elektronischen Kommunikationssys­tem vor deren Weiterleitung an die Europäische Kommission inhaltlich geprüft?

Ø     Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, die Anträge werden vor deren Weiterleitung geprüft.


Zu Frage 3:

Ø     Welche Personenkreise können Zugriffsrechte beantragen?

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Stellen, die in die Abwicklung von Struk­turfondsprogrammen involviert sind, können Zugriffsrechte beantragen:

 

Zu Frage 4:

Ø     Unter welchen Voraussetzungen erhalten Personen Zugriffsrechte?

 

Ein beim Bundeskanzleramt eingegangener Antrag auf Zugang zum elektronischen Kommunikationssystem (SFC2007) wird dann positiv behandelt, wenn die angefor­derte Berechtigung (read, update, send) mit den Aufgaben, der Funktion und der Po­sition innerhalb des institutionellen und rechtlichen Systems in Österreich der bean­tragenden Person im Einklang steht. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zu­griffsrechts bestehen damit darin, dass:

·        das Prinzip der  Trennung von Aufgaben gemäß Art. 58 b) und 59 (4) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 gewahrt ist,

·        jedes Zugriffsrecht mit der Definition der Kompetenzen übereinstimmt, wel­che die Strukturfondsverordnungen den einzelnen Stellen zuschreiben.

 

Zu Frage 5:

Ø     Welche Fehler können inhaltlich auftreten?

 

Bislang sind nach Auskunft der mit der Abwicklung befassten Organisationseinheit des Bundeskanzleramtes keine inhaltlichen Fehler aufgetreten. Sollten bei einer Nominierung Un­klarheiten oder potenzielle Rollenkonflikte auftreten, so würden diese von der zustän­digen Fachabteilung im Bundeskanzleramt vor der Meldung an die Europäische Kommission aufgeklärt werden.


Zu Frage 6:

Ø     Wer prüft die Anträge?

 

SFC2007 sieht eine Prüfung der Anträge durch die so genannten „Member State Liaison entities“ vor. Diese Rolle hat in Österreich die Abteilung IV/4 des Bundes­kanzleramtes - Koordination der Raumordnung und Regionalpolitik - in ihrer koordi­nierenden Funktion für die Strukturfonds in Österreich übernommen.

 

Zu den Fragen 7 bis 29:

Ø     Wird die ordnungsgemäße Übertragung der Aufgaben und der mit diesen verbun­denen Verpflichtungen an die betroffenen zwischengeschalteten verantwortlichen Förderungsstellen unverzüglich sichergestellt?

Ø     Wenn nein, warum nicht?

Ø     Wenn ja, wann?

Ø     Wie wird die ordnungsgemäße Übertragung der Aufgaben und der mit diesen ver­bundenen Verpflichtungen an die betroffenen zwischengeschalteten verantwortli­chen Förderungsstellen sichergestellt?

Ø     Welche Aufgaben sind das?

Ø     Welche Verpflichtungen sind mit diesen Aufgaben verbunden?

Ø     Um welche Förderungsstellen handelt es sich hier?

Ø     Wird ein Bewertungsplan zur verlässlichen Abstimmung der geplanten Bewer­tungstätigkeiten erstellt?

Ø     Wenn nein, warum nicht?

Ø     Wenn ja, wie soll der aussehen?

Ø     Durch wen wird der Bewertungsplan erstellt?

Ø     Wird der Informationsgehalt der Projektvorschläge, die bei der Verwaltungsbe­hörde als Sekretariat der Koordinierungssitzungen einzureichen sind, verbessert?

Ø     Wenn ja, in welchem Umfang?

Ø     Wenn nein, warum nicht?

Ø     Wie viele Projektvorschläge wurden eingereicht?

Ø     Von wem wurden diese Projektvorschläge eingereicht?

Ø     Ist geplant, zur Gewährleistung einer regelmäßigen eingehenden Bewertungstä­tigkeit des Begleitausschusses im Bedarfsfall eine Arbeitsgruppe einzusetzen?

Ø     Wenn nein, warum nicht?

Ø     Wenn ja, wer sollte dieser Arbeitsgruppe angehören?

Ø     Wie sehen die Bewertungskriterien aus?

Ø     Wie sehen die Bewertungskriterien aus?

Ø     Wie oft tagt der Begleitausschuss?

Ø     Wie oft sollte die Arbeitsgruppe tagen?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.