1405/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0015-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Mai 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 17. März 2009 unter der Nr. 1416/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Firma „Express-Interfracht Internationale Spedition GmbH“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 21:

Ø      Sind Ihnen die geschäftlichen Aktivitäten der Firma „Rail-Cargo-Austria AG“, ein Unternehmen der ÖBB, bekannt?

Ø      Sind Ihnen die Aktivitäten der Firma „Express-Interfracht“, eine 100%-Tochter der Rail-Cargo-Austria (ÖBB) bekannt?

Ø      Seit wann besteht die Firma „Express Interfracht“?

Ø      Aus welchen Personen besteht die Geschäftsleitung?

Ø      Wo liegt das Hauptgeschäftsfeld dieser Firma?

Ø      Wie viele Bedienstete beschäftigt dieses Unternehmen am Firmensitz 1040 Wien, Wohllebengasse 18?

Ø      Gibt es weitere Firmenstandorte?

- Wenn ja, wo befinden sich diese?

            - Wie viele Menschen sind dort beschäftigt?

Ø      Wie viele LKWs besitzt die Firma „Express Interfracht“?

Ø      Wie ist diese Flotte gegliedert? (Schüttgut, Stückgut, …)

Ø      Wer finanziert diese Flotte?

Ø      Wo werden diese LKWs, Sattelfahrzeuge etc. bei längeren Stehzeiten abgestellt?

Ø      Werden diese Fahrzeuge über Rechnung der ÖBB betankt bzw. werden die Fahrzeuge an ÖBB-eigenen Tankstellen betankt?

Ø      Wie hoch ist der Treibstoff (Diesel), der entweder via ÖBB-Tankstellen oder per ÖBB-Partnerfirmen abgegeben wird, besteuert?

Ø      Ist Ihnen bekannt, dass die in Rede stehenden LKW-Züge etc. der Firma „Express-Interfracht“ in Rumänien amtlich gemeldet sind?

Ø      Beschäftigt die Firma „Express-Interfracht“ Lenker aus Rumänien?

- Wenn ja, wie viele?

Ø      Wie hoch ist der Brutto-Monatslohn eines Kraftfahrers der Firma Express-Interfracht?

Ø      Nach welchem Schema werden diese Lenker entlohnt (Tonnenleistung? Kilometerleistung? Stundenleistung?)

Ø      Welche Transportrouten benützt die Firma „Express-Interfracht“ für ihre Hauptgeschäfte?

Ø      Tritt die Firma „Express-Interfracht“ im internationalen Frachtgewerbe mit kostendeckenden (branchenüblichen) Preisen auf?

Ø      Entsteht durch diese Geschäftsvariante ein Schaden für den österreichischen Fiskus?

Ø      Sind diese Aktivitäten mit der Regierungserklärung für die XXIV. GP im Abschnitt Infrastruktur-Verkehr, Punkt 1.2 ÖBB – „…In diesem Sinne ist die strategische Ausrichtung der ÖBB bzw. der Teilkonzerne auf die Stärken des Verkehrsträgers Schiene auszurichten und zu konzentrieren …“ konform?

 

Mit 1.1.2005 wurde das Unternehmen ÖBB letztlich durch das Inkrafttreten des Bundesbahngesetzes 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen. Da das Bundesbahngesetz 2003 dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht hinweist, obliegen folglich operative Maßnahmen des Absatzbereiches, wie beispielsweise die des Güterverkehrs, ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB. Dies gilt auch für Enkelgesellschaften oder Töchter von Enkelgesellschaften der ÖBB-Holding AG, wie die Express-Interfracht Internationale Spedition GmbH beispielsweise eine ist.

Bei der Rail Cargo Austria AG handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der ÖBB-Holding AG, die zum Absatzbereich der ÖBB zählt. Gemäß Ihrer Rechtsform als Aktiengesellschaft agiert der Vorstand dieser Gesellschaft gemäß § 70 AktG weisungsfrei. Eine Einflussnahme auf das operative Tagesgeschäft durch die Organe der ÖBB-Holding AG oder durch den Bund entspricht nicht den rechtlichen Bestimmungen des oben zitierten Gesetzes. Daher existieren für mich keinerlei Weisungsmöglichkeiten, welche auch nie gegenüber Straßenverkehrs-, Luftverkehrs- oder Schifffahrtsunternehmen bestanden haben und umgekehrt auch keine Informationspflicht der Unternehmen an das BMVIT, sodass Ihre Fragen leider nicht beantwortet werden können.

Nochmals festgehalten sei, dass aufgrund des Bundesbahngesetzes 2003 die Bundesministerin keinen Einfluss auf die operative Geschäftsführung nehmen darf.