1408/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.290/0082-I/4/2009                                                Wien, am 11. Mai 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. März 2009 unter der Nr. 1423/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend barrierefreier Zugang sehbehinderter Bürger zum Internetauftritt der öffentlichen Hand (Binnen-I) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø     Welche Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter werden in Ihrem Ministerium an­geboten um das Binnenmajuskel barrierefrei in Texte Ihres Ministeriums einzu­bauen?

Ø     Wenn es solche Schulungsmaßnahmen gibt, ist die Teilnahme für die Mitarbeiter verpflichtend?

Ø     Wo können die Unterlagen zu diesen Schulungsmaßnahmen eingesehen wer­den?


Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die für die Ressort-Website des Bundeskanzler­amtes zuständige Internet-Redaktion nicht in erster Linie das Binnen-I, sondern die Verwendung anderer gendergerechter Schreibweisen (z.B. volle Paarform, ge­schlechtsneutrale Schreibweisen) bevorzugt. Diese Empfehlung ist in einem Internet-Redaktionshandbuch enthalten, das auf Stellungnahmen zu verschiedenen Schreib­weisen und deren Lesbarkeit beruht. Diese Expertisen wiederum basieren auf den Erfahrungen sehbehinderter Menschen sowie Menschen mit Sprach-, Leseschwä­chen und Lernschwierigkeiten.

Das Redaktionshandbuch berücksichtigt widerspruchsfrei barrierefreie Webinhalte und gendergerechtes Schreiben. Gleiches trifft auf entsprechende Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu, die Bereiche der Website redaktionell betreuen und zu diesem Zweck auch entsprechende Schulungsunterlagen bekommen.

 

Die Verwaltungsakademie des Bundes bietet drei verschiedene Seminare zum The­ma „Barrierefreiheit“ an:

 

Im Seminar

- BS 159 werden Autorinnen und Autoren von Webinhalten in der Erstellung barriere­freier Dokumente geschult,

- BS 160 werden Redakteure in das Arbeiten einer Onlineredaktion eingeschult

- BS 161 lernen technische Webverantwortliche die Erstellung und Wartung barriere­freier Seiten.

 

 

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø     Wann werden die bestehenden Texte Ihres Ministeriums so korrigiert sein, dass sehbehinderte Bürger keine Nachteile haben wenn sie diese lesen müssen?

Ø     Wie gedenken Sie, elektronische Steuerzeichen in die Texte einzubauen, damit auch Benutzer von Braille-Terminals über Ankündigungszeichen erkennen kön­nen, dass ein Binnenmajuskel folgt?

Ø     Wie gedenken Sie elektronische Steuerzeichen in die Texte einzubauen damit auch Benutzer von Audiosystemen zur Textwiedergabe erkennen können, dass eine Binnenmajuskel im Wort enthalten ist?

 


Es ist integraler Bestandteil der Online Redaktionsarbeit, Webseiten laufend zu aktu­alisieren und dabei gemäß § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) umzusetzen und gleichermaßen ge­schlechtergerechten Sprachgebrauch laut Ministerratsbeschluss vom April 2001 zu berücksichtigen.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø     Welche Hersteller von Programmen für die Wiedergabe elektronischer Texte für sehbehinderte Personen bieten Produkte an, die auf das Binnenmajuskel Rück­sicht nehmen, keinen Rechtschreibfehler anzeigen und von Ihrem Ministerium empfohlen werden?

Ø     Können Sie sehbehinderten Bürgern das in Österreich erstellte kostenlose Pro­gramm „Binnen-I be gone“ für Mozilla Firefox empfehlen, welches das Binnen­majuskel zur besseren Lesbarkeit von Texten zuverlässig wieder entfernt und so auch elektronische Lesehilfen unterstützt?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.