1414/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0477-II/BK/3.5/2009

Wien, am          . Mai 2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 17. März 2009 unter der Zahl 1407/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz 2008“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Bundesland

2008

Burgenland

891

Kärnten

1.156

Niederösterreich

2.655

Oberösterreich

3.297

Salzburg

1.034

Steiermark

1.387

Tirol

2.029

Vorarlberg

988

Wien

6.606

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Zu Frage 2:

Die betreffenden Zahlen spiegeln die Anzahl der nach dem Suchtmittelgesetz angezeigten

Einzelpersonen mit einer verarbeitungsbedingten Unschärfe von etwa 1,5 % wider. Die Unschärfe ergibt sich aufgrund datenschutzrechtlicher Maßnahmen.

 

Bundesland

2008

Burgenland

814

Kärnten

1.026

Niederösterreich

2.297

Oberösterreich

2.670

Salzburg

928

Steiermark

1.253

Tirol

1.708

Vorarlberg

853

Wien

4.971

 

Zu Frage 3:

Bundesland

Erstanfälle

Wiederholungstäter

Burgenland

444

443

Kärnten

740

383

Niederösterreich

1.570

1.034

Oberösterreich

2.245

967

Salzburg

542

472

Steiermark

827

542

Tirol

1.257

739

Vorarlberg

657

316

Wien

5.352

1.094