1418/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0476-II/BK/3.5/2009

Wien, am       . Mai 2009

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Unterreiner und weitere Abgeordnete haben am 17. März 2009 unter der Zahl 1393/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Drogenszene im 1. Wiener Gemeindebezirk“  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Während bis Ende Jänner 2000 eine statistische Auswertung bis auf Ebene der Bundesländer bzw. bis zum In-Kraft-Treten des Suchtmittelgesetzes eine Untergliederung der angezeigten Straftatbestände nach Verbrechen/Vergehen für ausreichend erachtet wurde, ist mit der „Kriminalstatistik online – Suchtmittelstatistik“, die mit 1. Februar 2000 in Betrieb genommen wurde, auch eine detaillierte Auswertung möglich.

 

Es wurden daher im Zehn-Jahresvergleich die Antworten zu Fragen hinsichtlich Delikte nach dem SMG auf den Zeitraum ab 1998 sowie hinsichtlich konkreter Bezirke auf den Zeitraum ab 1. Februar 2000 eingeschränkt.

 


Hingewiesen wird weiters darauf, dass das Suchtmittelgesetz mit 1. Jänner 1998 in Kraft getreten ist. Ein statistischer Vergleich mit dem davor geltenden Suchtgiftgesetz ist daher nur bedingt aussagekräftig.

 

Zu Frage 1:

2.639

 

Zu Frage 2:

§§ 27, 28, 28a, 30, 31, und 31a SMG.

 

Zu Frage 3:

Jahr

Häufigkeit

2000 (ab Februar)

1023

2001

1214

2002

1224

2003

1674

2004

1769

2005

2559

2006

3988

2007

3236

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 4:

§§ 27, 28, 30, 31 und 32 SMG.

 

Zu Frage 5:

6.606

 

Zu Frage 6:

§§ 27, 28, 28a, 30, 31, und 31a SMG.


 

Zu Frage 7:

 

Bundesland

Häufigkeit

Burgenland

891

Kärnten

1156

Niederösterreich

2655

Oberösterreich

3297

Salzburg

1034

Steiermark

1387

Tirol

2029

Vorarlberg

988

 

Zu Frage 8:

§§ 27, 28, 28a, 30, 31, 31a und 32 SMG.

 

Zu Frage 9:

 

Jahr

Häufigkeit

 

Jahr

Häufigkeit

1997

6089

 

2003

8025

1998

5093

 

2004

9092

1999

5215

 

2005

9529

2000

5251

 

2006

9093

2001

6681

 

2007

7542

2002

6679

 

 

 

 

Zu Frage 10:

§§ 27, 28, 29, 30, 31 und 32 SMG.

 


Zu Frage 11:

 

Bundesland

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Burgenland

759

708

603

846

714

808

985

970

927

1039

1021

Kärnten

961

1082

1209

1092

1765

1702

1674

1476

1535

1194

1423

Niederösterreich

2686

2529

2391

2643

2995

3352

3052

3567

3678

3104

3572

Oberösterreich

2256

2335

1955

1903

2694

3060

2791

3540

3785

3230

3824

Salzburg

855

1055

848

721

1477

1385

875

1092

1098

1004

1127

Steiermark

1125

980

1375

1310

1606

1916

1576

1713

1527

1449

1971

Tirol

2204

2215

2152

2698

2480

2254

2116

2721

2804

2644

2486

Vorarlberg

933

1144

1849

1183

1450

1266

1151

1044

1009

1251

1200

 

Zu Frage 12:

§§ 27, 28, 29, 30, 31 und 32 SMG.

 

Zu den Fragen 13 bis 24:

Die „Kriminalstatistik-online“ lässt derzeit eine Auswertung der Straftatbestände nach einer ev. Verbindung mit dem Suchtmittelgesetz nicht zu.

 

Zu Frage 25:

Österreich, Serbien, Türkei, Nigeria, Deutschland, Bosnien-Herzegowina, Gambia, Marokko, Algerien, Kroatien, Russland, Rumänien, Georgien, Mazedonien, Polen, Ungarn, Italien, Slowakei, Staatenlos, Slowenien, Iran, Schweiz, Liberia, Guinea, Tschechien, Niederlande, Ägypten, Guinea-Bissau, Sierra Leone, Afghanistan, Tunesien, Bulgarien, Armenien, Dominikanische Republik, Kosovo, Portugal, Mali, Albanien, Vereinigte Staaten von Amerika, Irak, Spanien, Senegal, Sudan, Moldawien, Frankreich, Ukraine, Griechenland, Kamerun, Weißrussland (Belarus), Großbritannien, Pakistan, Somalia, Ghana, Elfenbeinküste (Cote d'Ivoire), Libyen, Litauen, Angola, Israel, Schweden, Belgien, Mongolei, Ruanda, Mauretanien, Indien, Syrien, Brasilien, Kongo DR, Argentinien, Rhodesien (Simbabwe), Kenia, Niger, Obervolta (Burkina Faso), Aserbeidschan, Kirgistan, Montenegro, Philippinen, Kuba, Libanon, Gabun, Ungeklärte Staatsangehörigkeit, Jamaika, Dänemark, Kanada, Luxemburg, Chile, Indonesien, Togo, Venezuela, Benin, Kongo, Uganda, Finnland, Irland, Liechtenstein, Jordanien, Kolumbien, Ecuador, Neuseeland, Paraguay, Peru, Thailand, Australien, Malawi, Äquatorialguinea, Sambia, Lettland, Kasachstan, Usbekistan, Belize und Namibia.

 


Zu Frage 26:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 27:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 28:

Im Bereich der Stadt Wien werden schon jetzt umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität und auch zur Bekämpfung der damit in Verbindung stehenden Begleit- bzw. Beschaffungskriminalität getroffen.

 

Sowohl vom Landeskriminalamt, aber insbesondere von der speziell dafür zuständigen „Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität – EGS“ werden regelmäßig Schwerpunktstreifen mit speziellem Fokus auf Suchtgiftkriminalität, aber auch Raub- und Einbruchskriminalität durchgeführt.

 

Darüber hinaus ist auf die Intensivierung der Streifen- und Überwachungsdienste durch die „Zentralen U-Bahnstreifen“ hinzuweisen, die sich nicht nur auf den Bereich der U-Bahnen, sondern auf den gesamten Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel sowie sonstige neuralgische Örtlichkeiten beziehen.

 

Insgesamt kann die Intensivierung der Bekämpfung der Begleit- und Beschaffungskriminalität als wichtiges Anliegen bei der Umsetzung der Kriminalstrategie 2009 für Wien angesehen werden. Neben einer diesbezüglichen Spezialausbildung ist insbesondere auch geplant, dass dieses Kriminalitätsfeld hinkünftig mit Unterstützung der Analyse kriminalpolizeilich noch effizienter aufgearbeitet werden kann.