1586/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bgm. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. März 2009 unter der Zahl 1553/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „DNA-Panne“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit Erlass des Bundeskriminalamtes vom 24.02.2009 wurden die Landeskriminalämter Oberösterreich und Tirol, in deren Bereich das betroffene weibliche DNA Profil einer unbekannten Person nach Spurensicherungen festgestellt wurde, beauftragt, eine genaue Überprüfung des in den jeweiligen betroffenen Straftaten  eingesetzten vollständigen Spurensicherungsmaterial bis hin zur Prüfung von Grundmaterialen einzuleiten, um eine allfällige Gemeinsamkeit feststellen zu können.

 

Dieser Maßnahme gingen Besprechungen zwischen dem Bundeskriminalamt Österreich und den  Gerichtsmedizinischen Instituten sowie dem LKA OÖ voraus, da es kriminalistische Widersprüche zu den in Österreich verübten Straftaten gab, die großteils auch bereits aufgeklärt werden konnten, es jedoch noch dieses weitere DNA Profil einer nicht auszuschließenden unbekannten Bezugsperson oder Mittäterin zu diesen Straftaten gab.

Nach Abschluss  der Umfeldprüfung aller Bezugspersonen des letzten Falles - eines geklärten Mordfalles in Oberösterreich Ende September 2008 -  wurde diese Prüfungsmaßnahme eingeleitet, um eine mögliche Kontamination durch Sicherungswerkzeug mit Sicherheit ausschließen oder bestätigen zu können. Bei diesem letzten Fall, bei welchem im Zuge der Obduktion an der Leiche Abstriche an der Haut gemacht wurden, tauchte dieses Profil wieder auf. Es konnte jedoch eine Tatrelevanz mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Es wäre nur denkbar gewesen, dass eine Bezugsperson ihr biologisches Material am Opfer hinterlassen hatte.

 

Mitte März 2009 ergaben diese Detailuntersuchungen von Spurenmaterial eine mögliche „gemeinsame Schnittmenge“ in Form von Wattestäbchen eines bestimmten Erzeugers, die von den LPK Tirol und Oberösterreich angekauft wurden.

 

Gemeinsam mit den deutschen Behörden wurden weitere Prüfungen bei der in Deutschland befindlichen Erzeugerfirma durchgeführt und konnte in der Erzeugung dieser Wattestäbchen  einer Mitarbeiterin der Firma, die Verpackungsarbeiten durchführte, dieses DNA Profil Ende März 2009 zugeordnet werden.

 

Zu Frage 2:

Die Intensivprüfungen in Österreich begannen erst mit Februar 2009.

 

Zu Frage 3:

Die betroffene Firma hat ihr Produkt nicht nur gezielt als für DNA Sicherung geeignet beworben, sondern auch ausdrückliche Zertifikate und Prüfberichte über vorhandene Sterilität und DNA Freiheit geliefert. Diese Bestätigungen wurden nicht nur in den jeweiligen Bestellvorgängen abgegeben, sondern zuletzt auch nach ausdrücklicher zusätzlicher Anfrage an die Firma mit Schreiben vom 13.03.2009 durch diese Firma bestätigt.

Erst in späteren Pressekonferenzen wurde dieser Umstand von der Firma öffentlich bestritten, jedoch mit Pressemeldung der Firma vom 30.03.2009 abermals relativiert, indem sie von angeblich irrtümlich beigelegten Zertifikaten sprach.

 

Zu Frage 4:

Die betroffene Firma war eine der Firmen, die eine solche DNA Freiheit garantierten. Es ist nur Material von Anbietern in Verwendung, welches für solche Verwendungszwecke angeboten wird. 


Zu Frage 5:

Kontaminationen sind im Spurensicherungsbereich letztlich nie gänzlich auszuschließen. Im Bereich von garantiert sauberem Sicherungsmaterial seriöser Anbieter aus dem medizinischen Bereich wurden solche Kontaminationen allerdings erstmals festgestellt. Eine derartige Kontamination hat aber niemals  Auswirkungen auf die Strafverfolgung gegen bestimmte Personen und es kann im Falle einer möglichen Zuordnung ein solches vermeintliches Spurenprofil leicht ausgeschieden werden.

Für Sicherungsstäbchen werden die bereits zuvor durchgeführten DNA Stichproben erhöht.

 

Zu Frage 6:

Mit Ausnahme einiger Dienstreisen von Beamten des LKA OÖ zum Informationsaustausch mit den deutschen Ermittlern in der dortigen SOKO nach Mordfällen in Deutschland entstanden keine zusätzlichen Mehrkosten. Die Ermittlungen zu den österreichischen Eigentumsdelikten liefen im üblichen Ausmaß ab und es wurde auch ein Großteil der in Österreich verübten Straftaten bereits geklärt. Zu diesen Straftaten besteht nunmehr lediglich die Gewissheit, dass keine weitere Mittäterin / Bezugsperson vorhanden ist.

 

Zu Frage 7:

Die Beantwortung der Frage, in wie weit deutsche Behörden eine Schadenersatzklage überlegen, fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Österreich wird keine Schadenersatzklage erheben, da kein wesentlicher finanzieller Schaden entstanden ist und der Verfahrensaufwand jedenfalls höher als der bezifferbare Schaden eingestuft wird.