1596/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 1. April 2009 unter der Zahl 1586/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Islamgesetz 1912“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 5 bis 10, 12 bis 23 und 30:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 2 bis 4, 11 und 25 bis 29:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.
Zu Frage 24:
Die Islamische Religionsgesellschaft bzw. die Religionsdiener des Islam wurden in Österreich niemals zur Mitwirkung bei der Führung von Personenstandsbüchern herangezogen und werden dies auch derzeit nicht.