1597/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gartelgruber und weitere Abgeordnete haben am            1. April 2009 unter der Zahl 1587/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Integration von Zuwanderern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Integrationsmaßnahmen werden durch das Bundesministerium für Inneres durch nationale Förderungen sowie in Form von Kofinanzierungen im Rahmen des Europäischen Integrationsfonds (EIF) und dementsprechenden Teilen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) unterstützt.

 

Das Bundesministerium für Inneres koordiniert darüber hinaus die Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Integration, der künftig alle integrationspolitischen Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung bündeln wird. Der Aktionsplan wird unter Mitwirkung der Bundesministerien, Länder, Städte, Gemeinden und Sozialpartner erstellt und umgesetzt. Wesentlich ist auch eine aktive Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

 

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) leistet als enger Partner des Bundesministeriums  für Inneres Integrationsarbeit hinsichtlich der sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Asylberechtigten und Migranten in Österreich.

 

Sämtliche Maßnahmen kommen auch Personen mit Migrationshintergrund aus Afrika und der Türkei zugute.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Kriminelles Verhalten bedingt in der Regel die Verhängung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme. Die Abwägung, ob Sachverhalte unter strafrechtliche Normen subsumierbar sind, ist im Einzelfall vorzunehmen. Statistiken dazu werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 7 bis 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.