1602/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mayerhofer, Herbert, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 1. April 2009 unter der Zahl 1608/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „skandalöse Methoden zur Denunzierung von Exekutivbeamten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1: 

Gegenständlicher Fragebogen, der im Rahmen der gesetzlichen Autonomie des Studienganges „Polizeiliche Führung“ an der Fachhochschule Wr. Neustadt erstellt wurde, ist der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres bekannt.

 

Zu den Fragen 2 bis 4, 11, 14 und 17:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 5 bis 9, 13 und 16:  

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


 

Zu Frage 10:

Darüber liegen keine Aufzeichnungen vor.

 

Zu den Fragen 12 und 15:

Nein.

 

Zu Frage 18:

Für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Autonomie des Studienganges „Polizeiliche Führung“ an der Fachhochschule Wr. Neustadt sind u.a. Genehmigungen erforderlich, wenn dadurch insbesondere zeitliche Ressourcen von Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres notwendig sind. Dabei wird seitens des Bundesministerium für Inneres auch eine Bedarfsprüfung durchgeführt. Da der Bedarf nicht gegeben war, wurde gegenständliche Erhebung mit den Fragebögen gestoppt.