1616/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0114-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1594/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Fragen wie folgt (alle Angaben beziehen sich auf Kopfzahlen):

Zu 1:

Zu dieser Frage wird auf die Beantwortung der Anfrage des Abg. z. NR Markowitz zur Zl. 1538/J-NR/2009 verwiesen.


 

Zu 2 und 3:

2  0  0  7

Bereich

Lehre erfolgreich abgeschlossen

davon als VB übernommen

PräsdOLG Wien

21

13

PräsdOLG Graz

1

1

PräsdOLG Linz

1 *)

0

PräsdOLG Innsbruck

7

4 **)

Justizanstalten

12

10 ***)

 

*) die in Karenz nach dem MSchG befindliche hat am 26.9.2007 die LAP mgE bestanden

**) 1 Lehrling hat von sich aus den Wechsel in die Privatwirtschaft angestrebt, 1 Lehrling konnte mangels freier Planstelle nicht übernommen werden.

***) davon 1 nunmehr beim OLG Wien

Zu 4 und 5:

2  0  0  8

Bereich

Lehre erfolgreich abgeschlossen

davon in der Justiz übernommen *)

PräsdOLG Wien **)   ***)

59

37

PräsdOLG Graz

36

19

PräsdOLG Linz ****)

39

33

PräsdOLG Innsbruck

12

9

Justizanstalten ****)

23

7

 

169

105

 

*) als VB, VerwaltungspraktikantInnen oder auf Basis Arbeitsleihvertrag

**) davon 1 Behaltefrist im OLG-Sprengel Graz abgeleistet

***) davon 1 derzeit Ableistung des Präsenzdienstes

****) davon derzeit insgesamt drei in Karenz nach dem MSchG

 

Stichtag: 7. April 2009

 

Zu 6 bis 8:

Über eine allfällige Anpassung der Kontingente, die nur im Rahmen der budgetären Möglichkeiten erfolgen könnte, kann zur Zeit keine abschließende Aussage getroffen werden.

Zu 9:

Derzeit kann im Justizressort der Lehrberuf „Verwaltungsassistent“ erlernt werden.

Zu 10:

Mit Stichtag 1. März 2009 stehen drei Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Lehrausbildung.


 

Zu 11 und 12:

Im Bundesministerium für Justiz besteht für Lehrlinge die Möglichkeit die Berufsreifeprüfung parallel zur Lehrausbildung abzulegen. In der Vergangenheit nahm das Bundesministerium für Justiz im Bereich des Sprengels des Oberlandesgerichts Wien an einem Pilotprojekt teil, in dessen Rahmen die Kosten der Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung vom Bundeskanzleramt getragen wurden und die Prüfungsgebühr durch das Bundesministerium für Justiz übernommen wurde. In Zukunft wird die Berufsreifeprüfung für Lehrlinge durch ein Fördermodell des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bundesweit kostenfrei sein.

 

. Mai 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)