1616/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0114-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1594/J-NR/2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien“ gerichtet.
Ich beantworte diese Fragen wie folgt (alle Angaben beziehen sich auf Kopfzahlen):
Zu 1:
Zu dieser Frage wird auf die Beantwortung der Anfrage des Abg. z. NR Markowitz zur Zl. 1538/J-NR/2009 verwiesen.
Zu 2 und 3:
2 0 0 7 |
||
Bereich |
Lehre erfolgreich abgeschlossen |
davon als VB übernommen |
PräsdOLG Wien |
21 |
13 |
PräsdOLG Graz |
1 |
1 |
PräsdOLG Linz |
1 *) |
0 |
PräsdOLG Innsbruck |
7 |
4 **) |
Justizanstalten |
12 |
10 ***) |
*) die in Karenz nach dem MSchG befindliche hat am 26.9.2007 die LAP mgE bestanden
**) 1 Lehrling hat von sich aus den Wechsel in die Privatwirtschaft angestrebt, 1 Lehrling konnte mangels freier Planstelle nicht übernommen werden.
***) davon 1 nunmehr beim OLG Wien
Zu 4 und 5:
2 0 0 8 |
||
Bereich |
Lehre erfolgreich abgeschlossen |
davon in der Justiz übernommen *) |
PräsdOLG Wien **) ***) |
59 |
37 |
PräsdOLG Graz |
36 |
19 |
PräsdOLG Linz ****) |
39 |
33 |
PräsdOLG Innsbruck |
12 |
9 |
Justizanstalten ****) |
23 |
7 |
|
169 |
105 |
*) als VB, VerwaltungspraktikantInnen oder auf Basis Arbeitsleihvertrag
**) davon 1 Behaltefrist im OLG-Sprengel Graz abgeleistet
***) davon 1 derzeit Ableistung des Präsenzdienstes
****) davon derzeit insgesamt drei in Karenz nach dem MSchG
Stichtag: 7. April 2009
Zu 6 bis 8:
Über eine allfällige Anpassung der Kontingente, die nur im Rahmen der budgetären Möglichkeiten erfolgen könnte, kann zur Zeit keine abschließende Aussage getroffen werden.
Zu 9:
Derzeit kann im Justizressort der Lehrberuf „Verwaltungsassistent“ erlernt werden.
Zu 10:
Mit Stichtag 1. März 2009 stehen drei Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Lehrausbildung.
Zu 11 und 12:
Im Bundesministerium für Justiz besteht für Lehrlinge die Möglichkeit die Berufsreifeprüfung parallel zur Lehrausbildung abzulegen. In der Vergangenheit nahm das Bundesministerium für Justiz im Bereich des Sprengels des Oberlandesgerichts Wien an einem Pilotprojekt teil, in dessen Rahmen die Kosten der Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung vom Bundeskanzleramt getragen wurden und die Prüfungsgebühr durch das Bundesministerium für Justiz übernommen wurde. In Zukunft wird die Berufsreifeprüfung für Lehrlinge durch ein Fördermodell des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bundesweit kostenfrei sein.
. Mai 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)