1626/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0072-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1564/J vom 1. April 2009 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
In der folgenden Übersicht ist die Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht, die im Bundesministerium für Finanzen das geforderte Ausmaß weit übersteigt, nach den in der Anfrage angeführten Kriterien dargestellt.
1. Personalstand insgesamt 13.187
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 1.011
12.176
3. Ermittelte Pflichtzahl (12.176/25) 487
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 1.011
hievon doppelt anrechenbar 310 1.321
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht
(Übersteigen der Pflichtzahl) +834
Wie aus dieser Übersicht hervorgeht, wurden im Bundesministerium für Finanzen zum Stichtag 31. Dezember 2008 weit mehr behinderte Bedienstete beschäftigt (Übersteigen der Pflichtzahl um 834), als die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen. Trotzdem wird das Bundesministerium für Finanzen auch weiterhin der Beschäftigung behinderter Menschen einen hohen Stellenwert einräumen.
Mit freundlichen Grüßen