1626/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0072-I/4/2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1564/J vom 1. April 2009 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

In der folgenden Übersicht ist die Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht, die im Bundesministerium für Finanzen das geforderte Ausmaß weit übersteigt, nach den in der Anfrage angeführten Kriterien dargestellt.

 

         1. Personalstand insgesamt                                       13.187

         2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte             1.011

                                                                                     12.176

         3. Ermittelte Pflichtzahl (12.176/25)                                           487

             abzüglich

         4. beschäftigte begünstigte Behinderte                         1.011

          hievon doppelt anrechenbar                             310              1.321

         5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht

             (Übersteigen der Pflichtzahl)                                   +834

 

Wie aus dieser Übersicht hervorgeht, wurden im Bundesministerium für Finanzen zum Stichtag 31. Dezember 2008 weit mehr behinderte Bedienstete beschäftigt (Übersteigen der Pflichtzahl um 834), als die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen. Trotzdem wird das Bundesministerium für Finanzen auch weiterhin der Beschäftigung behinderter Menschen einen hohen Stellenwert einräumen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.