1629/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0032-I/PR3/2009    

DVR:0000175

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Mai 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. März 2009 unter der Nr. 1550/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verträge zwischen der ÖBB und der ASFINAG und externen Beratern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3, 4, und 6:

Ø      Gab es in der XXIII. GP Verträge zwischen der ASFINAG und externen Beratern? Wenn ja, welche (Bitte um separate Auflistung von Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Zweck der Beratung, Beratungsunternehmen, Kosten)?

Ø      Gibt es in der XXIV.GP Verträge zwischen der ASFINAG und externen Beratern? Wenn ja, welche (Bitte um separate Auflistung von Zielsetzung, Kosten, Beratungsunternehmen?)

Ø      Gab es in der XXIII. GP Verträge zwischen der ÖBB und externen Beratern? Wenn ja, welche (Bitte um separate Auflistung von Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Zweck der Beratung, Beratungsunternehmen, Kosten)?

Ø      Gibt es in der XXIV. GP Verträge zwischen der ÖBB und externen Beratern? Wenn ja, welche (Bitte um separate Auflistung von Zielsetzung, Kosten, Beratungsunternehmen)?

 

Bei diesen Fragen handelt es sich ausschließlich um solche des operativen Geschäftes der Unternehmen. Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertreter/innen bestellt wurden. Dementsprechend können diese Fragen nicht beantwortet werden.

 

 

Zu Frage 2:

Ø      Wurden in der XXIII. GP seitens Ihres Ressorts Beraterverträge abgeschlossen, deren Inhalt mit der ASFINAG zu tun hatte? Wenn ja, welche (Bitte um separate Auflistung von Zielsetzung, Kosten, Beratungsunternehmen)?

 

In der XXIII. GP wurden seitens meines Ressorts keine Beraterverträge abgeschlossen, deren Inhalt mit der ASFINAG zu tun hatte.

 

 

Zu Frage 5:

Ø      Wurden in der XXIII. GP seitens Ihres Ressorts Beraterverträge abgeschlossen, deren Inhalt mit der ÖBB zu tun hatte? Wenn ja, welche (Bitte um separate Auflistung von Zielsetzung, Kosten, Beartungsunternehmen)?

 

In der XXIII. GP wurden seitens meines Ressorts folgende Beraterverträge, deren Inhalt mit der ÖBB zu tun hatte, abgeschlossen:

Auftragnehmer

Auftragstitel

Kosten in €

Ziel des Auftrages

Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer

Rechtsgutachten Hbf. Wien, UVP-rechtliche Einordnung der Geschäftsflächen im Bahnhof

3.600,00

Klärung bzgl. der Zuständigkeit der Wr. LReg. über die Feststellung einer UVP für künftige Geschäfte und Parkplätze

IFES

Basisstudie: ÖBB/Schiene und Technologie-Nutzung

46.800,00

Empfehlungen für die Kommunikationsarbeit

IFES

Monitoring ÖBB Schiene

46.800,00

Datenanalyse, Gewichtung  und Zeitreihe der Umfrageergebnisse

DI Brenner Managementberatung

„Zukunft der Bahnen“

39.000,00

Darstellung der langfristigen Entwicklung des strategischen Umfeldes  der Bahnen in Österreich und Europa

DI Raschendorfer

"Unternehmensbericht Zielstruktur"

46.200,00

Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Bundesbahnstruktur