1631/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0003-I/PR3/2009    

DVR:0000175

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Mai 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 1. April 2009 unter der Nr. 1605/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Altersbergbrücke L40 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach Einholung der Informationen von der ASFINAG wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Altersbergbrücke sowohl hinsichtlich des derzeitigen baulichen Zustandes als auch in Bezug auf den Schadensfall von Oktober 2006 und der daran anschließenden Klärung von Ursache, Haftungsansprüchen etc.?

 

Die Richtungsfahrbahn (RFB) Villach der Altersbergbrücke wurde bereits fertig saniert und wird seit Sommer 2008 uneingeschränkt befahren. Die Sanierung der RFB Salzburg ist noch nicht abgeschlossen und kann daher derzeit nur eingeschränkt benutzt werden.

Zwei Haftungsprozesse sind derzeit gerichtsanhängig.

 

 

Zu Frage 2:

Ø      Gibt es mittlerweile ein endgültiges Gutachten, was der Grund für den Schadensfall von Oktober 2006 war?


 

Diese Frage ist Gegenstand von anhängigen Gerichtsverfahren, deren Ausgang abzuwarten ist.

 

Zu Frage 3:

Ø      Weshalb gilt die Altersbergbrücke derzeit als sicher und ist für den Verkehr freigegeben, d.h. welche Sicherungsmaßnahmen wurden seit Oktober 2006 getroffen, wie hoch waren die diesbezüglichen Kosten und wer ist dafür aufgekommen?

 

Mit der Sperre im Oktober 2006 wurde unter Anleitung von Expert/innen und Sachverständigen ein umfangreiches, dem Stand der Technik entsprechendes Sanierungskonzept erarbeitet, auf Basis dessen wurde die RFB Villach hergestellt. Die endgültige und uneingeschränkte Verkehrsfreigabe der RFB Villach erfolgte am 6. Juni 2008. Zusätzlich zu den ursprünglich im Jahr 2005 beauftragten Kosten wurden von der bauausführenden ARGE rund € 5,0 Mio. netto ohne Gleitung für die Fertigstellung der RFB Villach gefordert.

Die RFB Salzburg ist im jetzigen Zustand für eine 3/0 Verkehrsführung sicher. Um diese Verkehrsführung gewährleisten zu können, mussten, mit Oktober 2006 beginnend, Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Diese Sofortmaßnahmen sichern bis heute die als provisorisch anzusehende Verkehrsführung. Für diese Leistungen werden von der bauausführenden ARGE in Summe rund € 1,9 Mio. netto gefordert.

 

 

Zu den Fragen 4 und 9:

Ø      In welchem Umfang sind weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich, wie hoch werden die Kosten dieser Sanierung geschätzt und wer muss diese Kosten übernehmen?

Ø      Wann wird es zu einer umfassenden Sanierung der Altersbergbrücke kommen?

 

Als abschließende Sanierungsmaßnahme ist die Erneuerung der RFB Salzburg erforderlich. Die notwendige und noch ausständige Sanierung der RFB Salzburg sieht neben dem Abtrag und Neubau der Tragwerksplatte noch umfangreiche Stahlbauverstärkungen vor. Die Kosten dieser Sanierung der RFB würden aus heutiger Sicht gemäß dem Angebot der betrauten ARGE "Gmünd-Spittal" rund € 5,5 Mio. netto inkl. Gleitung betragen.

Die Übernahme der Kosten ist nicht geklärt. Sie ist Gegenstand anhängiger Gerichtsverfahren, deren Ausgang abzuwarten ist.

 

 

Zu Frage 5:

Ø      Inwieweit gibt es derzeit Einschränkungen für die Benutzung der Altersbergbrücke, beispielsweise welche Fahrzeuge dürfen die Altersbergbrücke nicht benutzen bzw. inwieweit bedingt der bauliche Zustand der Brücke Geschwindigkeitsbegrenzungen?

 

Derzeit gilt auf der RFB Salzburg eine 40 t Beschränkung und gemäß Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit eine 100 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung, bei Regen und Schneefall 80 km/h.

Die RFB Villach ist uneingeschränkt befahrbar.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø      An welchen österreichischen Großbrücken hat es in den letzten 10 Jahren Schadensfälle gegeben?

Ø      Was waren die Ursachen für die Schadensfälle?

Ø      Wann sind bezogen auf die einzelnen Schadensfälle die Behebung der Schäden bzw. die entsprechende Sanierung erfolgt, wie hoch waren in den einzelnen Fällen die Kosten für die Sanierung und wer ist für die Kosten aufgekommen?

 

In den letzten 10 Jahren wurden seitens der ASFiNAG keine Schadensfälle in vergleichbarem oder größerem Ausmaß gemeldet.