1730/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0163-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Juni 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1982/J-NR/2009 betreffend entstehender Kosten durch den Landesschulrat für Wien und Entlohnung der Bundeslehrer, die die Abg. Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 6. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu der im einleitenden Teil der Anfrage enthaltenen Darstellung bezüglich der Landesschulräte als Schulbehörden des Bundes ist vorweg festzuhalten, dass die vornehmlich auf die personellen Kompetenzen und die Schulerhaltung der Bundesschulen beschränkte Aufgabenumschreibung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Den Landesschulräten kommt demgegenüber ein breitgefächertes Aufgabenspektrum zu, darunter Schulaufsicht, Schulpsychologie, Bildungsberatung, Schulentwicklung, Qualitätssicherung, Regionale Bildungsplanung, Koordination der Lehrkräftefort- und -weiterbildung, Schulärztlicher Dienst, Schul- und Heimbeihilfen, Schulservice, rechtliche und budgetäre Belange sowie zahlreiche Serviceleistungen. Eine angedachte Gegenüberstellung der Kosten der Landeschulräte lediglich zu Teilsegmenten ihrer Aufgabenbereiche würde keine seriösen Aussagen ermöglichen. Die Bezirksschulräte sind ferner den in Betracht kommenden Landesschulräten nicht „behilflich“, die Personalangelegenheiten der Bundeslehrkräfte zu besorgen, sondern haben diese einen gänzlich anderen Aufgabenbereich. Es ist auch nicht zutreffend von „erheblichen Kompetenzüberschneidungen“ zu sprechen. Vielmehr haben die Bundesbehörden und die Landesbehörden im Schulbereich ihren konkreten, in der Verfassung definierten Aufgabenbereich - „Doppelbearbeitungen“ von Aufgaben gibt es daher nicht.

 

Die in den nachfolgenden Parlamentarischen Anfragen Nr. 1983/J-NR/2009 bis Nr. 1990/J-NR/2009 wortident hinsichtlich der anderen acht Landesschulräte gestellten Fragen werden im Rahmen der gegenständlichen Anfrage mitbehandelt.

 

Zu Frage 1:

Ausgehend von einer Auswertung aus PM/SAP-MIS per Stichtag 1. Jänner 2009 umfassend die Bundeslehrkräfte der UT 0 und 7 der Planstellenbereiche 3070, 3080, 3081, 3082, 3090 und 3091 (ehemals: 1270, 1280, 1281, 1282, 1290 und 1291) ergeben sich folgende Köpfen entsprechende Zahlen:

 

BMUKK - Zentralstelle

2.570

Landesschulrat für Burgenland

1.543

Landesschulrat für Kärnten

2.827

Landesschulrat für Niederösterreich

6.724

Landesschulrat für Oberösterreich

6.345

Landesschulrat für Salzburg

2.967

Landesschulrat für Steiermark

5.227

Landesschulrat für Tirol

3.130

Landesschulrat für Vorarlberg

1.741

Stadtschulrat für Wien

8.833

Summe

41.907

 

Zu Fragen 2 sowie 4 bis 6:

Die Anzahl an vertragsbediensteten Bundeslehrkräften (Entlohnungsschema VB IL und VB IIL) ergibt sich aus nachfolgender Aufstellung:

 

BMUKK - Zentralstelle

1.223

Landesschulrat für Burgenland

842

Landesschulrat für Kärnten

1.469

Landesschulrat für Niederösterreich

4.088

Landesschulrat für Oberösterreich

3.792

Landesschulrat für Salzburg

1.771

Landesschulrat für Steiermark

2.748

Landesschulrat für Tirol

1.907

Landesschulrat für Vorarlberg

1.127

Stadtschulrat für Wien

5.630

Summe

24.597

 

Hinsichtlich der Entlohnungsstufen wird auf nachstehende Aufstellung verwiesen, wobei hier ausschließlich VB IL dargestellt werden, da IIL-Lehrkräfte keiner Entlohnungsstufe zugeordnet werden können:


 

 

1 bis 10

11 bis 15

16 bis 19

BMUKK - Zentralstelle

695

296

129

Landesschulrat für Burgenland

457

212

27

Landesschulrat für Kärnten

660

516

39

Landesschulrat für Niederösterreich

1.971

857

211

Landesschulrat für Oberösterreich

1.965

993

125

Landesschulrat für Salzburg

831

249

57

Landesschulrat für Steiermark

1.233

861

139

Landesschulrat für Tirol

933

489

72

Landesschulrat für Vorarlberg

583

295

61

Stadtschulrat für Wien

2.682

1.542

196

Summe

12.010

6.310

1.056

 

 

Zu Fragen 3 sowie 12 bis 14:

Die Anzahl an pragmatisierten Bundeslehrkräften ergibt sich aus nachfolgender Aufstellung:

 

BMUKK - Zentralstelle

1.347

Landesschulrat für Burgenland

701

Landesschulrat für Kärnten

1.358

Landesschulrat für Niederösterreich

2.636

Landesschulrat für Oberösterreich

2.553

Landesschulrat für Salzburg

1.196

Landesschulrat für Steiermark

2.479

Landesschulrat für Tirol

1.223

Landesschulrat für Vorarlberg

614

Stadtschulrat für Wien

3.203

Summe

17.310

 

Hinsichtlich der Gehaltsstufen wird auf nachstehende Aufstellung verwiesen:

 

 

1 bis 10

11 bis 15

16 bis 19

BMUKK - Zentralstelle

84

495

768

Landesschulrat für Burgenland

4

210

487

Landesschulrat für Kärnten

2

284

1.072

Landesschulrat für Niederösterreich

38

985

1.613

Landesschulrat für Oberösterreich

9

777

1.767

Landesschulrat für Salzburg

5

386

805

Landesschulrat für Steiermark

19

779

1.681

Landesschulrat für Tirol

6

429

788

Landesschulrat für Vorarlberg

11

244

359

Stadtschulrat für Wien

8

843

2.352

Summe

186

5.432

11.692


 

Zu Fragen 7 bis 11 sowie 15 bis 19:

Die Bezeichnung „Interkalarfristen“ in Zusammenhang mit der Vorrückung ist offensichtlich nicht treffend, zumal sich die übrigen Fragestellungen auf die grundsätzlich zweijährige Vorrückung beziehen. Das für die Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes geltende Dienst- und Besoldungsrecht kennt keine Sondervorrückungen. Gemäß § 8 Gehaltsgesetz 1956 sowie § 19 Vertragsbedienstetengesetz 1948 rückt der/die Bedienstete – sofern kein die Vorrückung hemmender gesetzlicher Anlass (wie beispielsweise der Antritt eines Karenzurlaubes) vorliegt – vielmehr alle zwei Jahre kraft gesetzlicher Anordnung um eine Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe vor. Ein weiteres Eingehen auf die gestellten Fragen erübrigt sich sohin.

 

Zu Fragen 20 bis 23:

Vorweg darf darauf hingewiesen werden, dass in Entsprechung der gesetzlichen organisatorischen Rahmenbedingungen für den Bereich der Schulverwaltung des Bundes im Bundesland Wien der Landesschulrat die Bezeichnung „Stadtschulrat für Wien“ führt und diese Schulbehörde des Bundes auch die sachliche Zuständigkeit des Bezirksschulrates wahrnimmt.

 

Hinsichtlich der Kosten (bezogen auf den Erfolg 2008 über alle UT) und der personellen Ausstattung (u. a. Schulaufsichtsbedienstete, Verwaltungspersonal) der Landesschulräte einschließlich der im jeweiligen Bundesland befindlichen Bezirksschulräte bzw. des Stadtschulrates für Wien wird auf nachstehende Auswertung verwiesen:

 

 

Betrag 2008 in Euro

VBÄ 2008

Landesschulrat für Burgenland

4.871.074,40

114,45

Landesschulrat für Kärnten

5.347.305,81

120,45

Landesschulrat für Niederösterreich

11.066.347,46

267,76

Landesschulrat für Oberösterreich

9.803.575,21

257,21

Landesschulrat für Salzburg

4.680.743,82

107,44

Landesschulrat für Steiermark

9.090.267,61

196,93

Landesschulrat für Tirol

5.121.273,59

108,49

Landesschulrat für Vorarlberg

3.120.678,94

66,36

Stadtschulrat für Wien

14.532.922,03

370,80

Summe

67.634.188,87

1.609,90

 

Eine gesonderte (Kosten-)Auswertung hinsichtlich der im jeweiligen Bundesland befindlichen Bezirksschulräte ist nicht möglich, zumal bei den jeweiligen Landesschulräten keine diesbezügliche Leistungskostenrechnung geführt wird. Jedenfalls sind deren personelle Ausstattung sowie deren finanzielle Aufwendungen in den obigen bundesländerweise ausgewiesenen Darstellungen des jeweiligen Landesschulrates inkludiert.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.