1889/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0013-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

 

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Juni 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 29. April 2009 unter der Nr. 1896/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Wunschkennzeichen –Einnahmen und Vergabe gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie viele Wunschkennzeichen gibt es aktuell in Österreich insgesamt bzw. aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?

 

Seit dem Jahr 1989 wurden bis inkl. Ende März 2009 insgesamt 450.556 Wunschkennzeichen ausgegeben. Diese teilen sich auf die Bundesländer wie folgt auf:

 


Wien:                          92.836

Niederösterreich:        84.707

Burgenland:                16.718

Oberösterreich:          66.658

Salzburg:                    28.395

Steiermark:                 60.617

Kärnten:                      29.032

Tirol:                           52.044

Vorarlberg:                  19.549

Gesamt                     450.556

 

 

Zu Frage 2:

Ø      Wie hoch war die Zahl der Wunschkennzeichen jeweils zu Jahresbeginn seit Einführung der Wunschkennzeichen?

 

Jeweils zu Jahresbeginn waren es (für Österreich)

 

Jahresbeginn 2009:               445.784

Jahresbeginn 2008:               424.867

Jahresbeginn 2007:               402.795

Jahresbeginn 2006:               379.114

Jahresbeginn 2005:               346.729

Jahresbeginn 2004:               323.445

Jahresbeginn 2003:               306.107

Jahresbeginn 2002:               289.875

 

Für den Zeitraum vor 2002 liegen meinem Ressort nur aufsummierte Daten vor:

1989 bis Ende 2001               289.875

 

 

Zu Frage 3:

Ø      Wie viele Wunschkennzeichen wurden nach dem (erstmaligen) Ablauf der 15-Jahres Frist verlängert?

 

Es wurden 47.601 Wunschkennzeichen nach dem Ablauf der 15-Jahres-Frist verlängert.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø      Wurden sämtliche Wunschkennzeichen in der vorgeschriebenen Frist zurückgegeben, sofern keine Verlängerung gewünscht und bezahlt wurde?

Ø      Wie viele der nicht verlängerten und damit frei gewordenen Wunschkennzeichen wurden wieder vergeben?

 

Die Anzahl der nicht verlängerten Wunschkennzeichen beträgt 20.276 und es wurden 2.301 Stück wieder vergeben. 18.122 Wunschkennzeichen wurden termingerecht zurückgegeben.

 

 

Zu Frage 6:

Ø      Wie viele Freihaltungen gem. § 43 Abs. 3 KFG wurden in den letzten 5 Jahren beantragt?

 

In den letzten 5 Jahren wurden 177.550 Freihaltungen gemäß § 43 Abs. 3 KFG beantragt.

 

 

Zu Frage 7:

Ø      Wie viele reservierte Wunschkennzeichen wurden nicht innerhalb der vorgeschriebenen 5-Jahres-Frist abgeholt?

 

Es wurden 1.817 reservierte Wunschkennzeichen nicht innerhalb der vorgeschriebenen 5-Jahres-Frist abgeholt.

 

 

Zu Frage 8:

Ø      Wie hoch waren bislang jeweils pro Jahr die Einnahmen durch die Vergabe von Wunschkennzeichen?

 

Die jährlichen Einnahmen durch die Vergabe von Wunschkennzeichen stellen sich wie folgt dar:

 

Jänner bis März 2009:           €    692.098,--

2008:                                      € 3.032.983,--

2007:                                      € 3.200.448,--

2006:                                      € 3.433.695,--

2005:                                      € 4.695.760,--

2004:                                      € 3.376.185,--

2003:                                      € 2.513.961,--

2002:                                      € 2.353.606,--

Von 1989 bis 2001 betrugen die Einnahmen € 42.132.076,--

 

 

Zu Frage 9:

Ø      Wie haben die Länder den ihnen zustehenden Anteil von 60% der durch die Ausgabe von Wunschkennzeichen an den Verkehrssicherheitsfonds gehenden Gelder konkret verwendet?

 


Die Länder haben den Nachweis über die Verwendung der Mittel aus dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds jährlich in Form eines Jahresberichts nachzuweisen. Darüber hinaus wird jährlich eine koordinierende Sitzung mit allen Ländern abgehalten um eine abgestimmte Mittelverwendung des Folgejahres zu erzielen.

 

 

Zu Frage 10:

Ø      Wie hat der Bund den ihm zustehenden Anteil von 40 % der durch die Ausgabe von Wunschkennzeichen an den Verkehrssicherheitsfonds gehenden Gelder konkret verwendet?

 

Der Bund setzt die Gelder entsprechend der Zweckwidmung des Fonds ein, d.h. für:

a)      die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung

b)      die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit

c)      vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit

d)      die Unterstützung der Behörden bei der Administration der Kennzeichen im Sinne des § 48a Abs. 6 KFG sowie für Maßnahmen zu deren Verbreitung

e)      die Verwaltung und Aufteilung der dem Fonds zufließenden Einnahmen

Der Nachweis erfolgt durch jährliche Tätigkeitsberichte.

 

 

Zu Frage 11:

Ø      Wie hoch sind die laufenden Kosten des Verkehrssicherheitsfonds wie Gehälter/Honorare/Bürokosten etc.?

 

Es fallen keine gesonderten Verwaltungskosten an, da die entsprechenden Verwaltungsaufgaben von den insbesondere mit Verkehrssicherheitsarbeit beschäftigten Mitarbeiter/innen vollzogen werden. Die Bedeckung erfolgt somit aus dem Personalbudget für Bundesbedienstete.

 

 

Zu Frage 12:

Ø      Wie hoch sind derzeit die im Verkehrssicherheitsfonds vorhandenen Mittel?

 

Per 1.1.2009 stehen dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds € 6.279.846,44 zur Verfügung.


Zu Frage 13:

Ø      Welche konkreten Vorhaben sollen mit den Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds in den kommenden 2 – 5 Jahren finanziert werden?

 

Wie in den Vorjahren werden die Mittel für Projekte zur Hebung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Bewusstseinsbildung eingesetzt. Die konkrete Ausgestaltung der Projekte orientiert sich dabei an den aktuellen Erfordernissen welche aus diversen Expertisen (z.B. Verkehrsunfallstatistik) abgeleitet werden.