1894/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
29. April 2009 unter
der Zl. 1895/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „merkwürdiger Verkehrsunfall" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das
Polizeipräsidium der Tschechischen Republik übermittelte am 13.
März 2009, in der
Nacht von Freitag auf Samstag, eine
Faxnachricht an die Österreichische Botschaft (ÖB) Prag,
in der über den tödlichen Verkehrsunfall des
österreichischen Staatsbürgers Gerhard
Freudenthaler informiert wurde. Eine an Wochenenden übliche telefonische
Verständigung
der tschechischen Behörden des Bereitschaftsdienstes der ÖB Prag
erfolgte nicht. Nach der
Berichterstattung über den Todesfall durch die ÖB Prag am Montag, dem
16. März
veranlasste die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für
europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) im
Wege des Bundesministeriums für Inneres (BMI)
unverzüglich die Ausforschung sowie Informierung der
Angehörigen von Herrn
Freudenthaler. Der Verstorbene wurde in
seine Heimatgemeide Schenkenfelden überführt und
am 21. März 2009 dort beigesetzt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Botschaft ist mit
den zuständigen tschechischen Behörden in Kontakt. Während die
Sterbeurkunde sich schon seit geraumer Zeit im Besitz der Angehörigen
befindet, ist der
abschließende Polizeibericht, für dessen Erstellung noch weitere
Erhebungen und diverse
Gutachten durch die zuständige
Polizeidienststelle Český Krumlov eingeholt werden müssen,
noch ausständig. Erfahrungsgemäß wird dies noch einen
längeren Zeitraum in Anspruch
nehmen.
Zu Frage 6:
Gemäß Unfallprotokoll der Polizeidienststelle Český
Krumlov war an dem Unfall neben
Herrn Freudenthaler ein tschechisches Ehepaar beteiligt, welches bei dem Unfall
schwer
verletzt wurde.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Unfälle mit Beteiligung
ausländischer Staatsangehöriger werden von der tschechischen
Polizei dem Operationszentrum für Unfälle des tschechischen
Polizeipräsidiums gemeldet.
Dieses leitet die Meldung an die
entsprechende Vertretungsbehörde weiter, welche wiederum
die zuständige Abteilung des BMeiA informiert. Die Informierung der
Angehörigen erfolgt in
der Regel durch psychologisch geschultes Personal des BMI.
Die ÖB Prag
nahm diesen Fall zum Anlass, die zuständigen tschechischen Stellen zu
ersuchen,
in ähnlich
gelagerten Fällen neben der Faxverständigung auch eine telefonische
Verständigung der Botschaft
durchzuführen, um zeitliche Verzögerungen - insbesondere
außerhalb der Dienststunden der Vertretungsbehörde - bei der
Verständigung der
Angehörigen in Hinkunft zu vermeiden.