1894/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
29. April 2009 unter der Zl. 1895/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „merkwürdiger Verkehrsunfall" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Polizeipräsidium der Tschechischen Republik übermittelte am 13. März 2009, in der
Nacht von Freitag auf Samstag, eine Faxnachricht an die Österreichische Botschaft (ÖB) Prag,
in der über den tödlichen Verkehrsunfall des österreichischen Staatsbürgers Gerhard
Freudenthaler informiert wurde. Eine an Wochenenden übliche telefonische Verständigung
der tschechischen Behörden des Bereitschaftsdienstes der ÖB Prag erfolgte nicht. Nach der
Berichterstattung über den Todesfall durch die ÖB Prag am Montag, dem 16. März
veranlasste die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) im Wege des Bundesministeriums für Inneres (BMI)
unverzüglich die Ausforschung sowie Informierung der Angehörigen von Herrn
Freudenthaler. Der Verstorbene wurde in seine Heimatgemeide Schenkenfelden überführt und
am 21. März 2009 dort beigesetzt.


Zu den Fragen 4 und 5:

Die Botschaft ist mit den zuständigen tschechischen Behörden in Kontakt. Während die
Sterbeurkunde sich schon seit geraumer Zeit im Besitz der Angehörigen befindet, ist der
abschließende Polizeibericht, für dessen Erstellung noch weitere Erhebungen und diverse
Gutachten durch die zuständige Polizeidienststelle Český Krumlov eingeholt werden müssen,
noch ausständig. Erfahrungsgemäß wird dies noch einen längeren Zeitraum in Anspruch
nehmen.

Zu Frage 6:

Gemäß Unfallprotokoll der Polizeidienststelle Český Krumlov war an dem Unfall neben
Herrn Freudenthaler ein tschechisches Ehepaar beteiligt, welches bei dem Unfall schwer
verletzt wurde.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Unfälle mit Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger werden von der tschechischen
Polizei dem Operationszentrum für Unfälle des tschechischen Polizeipräsidiums gemeldet.
Dieses leitet die Meldung an die entsprechende Vertretungsbehörde weiter, welche wiederum
die zuständige Abteilung des BMeiA informiert. Die Informierung der Angehörigen erfolgt in
der Regel durch psychologisch geschultes Personal des BMI.

Die ÖB Prag nahm diesen Fall zum Anlass, die zuständigen tschechischen Stellen zu ersuchen,
in ähnlich gelagerten Fällen neben der Faxverständigung auch eine telefonische
Verständigung der Botschaft durchzuführen, um zeitliche Verzögerungen - insbesondere
außerhalb der Dienststunden der Vertretungsbehörde - bei der Verständigung der
Angehörigen in Hinkunft zu vermeiden.