1896/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 30. April 2009 unter Zl. 1908/J-NR/2009 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
rechtlicher Status und weiteres Schicksal der von den USA in Guant
ánamo/Kuba inhaftierten
Personen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 14:

Diese Fragen können nur von den zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) beantwortet werden. Die EU hat sich wiederholt bemüht, möglichst umfassende
Informationen zu erhalten. Das amerikanische Verteidigungsministerium hat bisher keine
vollständige Liste aller derzeitigen und früheren Häftlinge von Guant
ánamo veröffentlicht.

Zu Frage 15:

Österreich ist seit langem öffentlich für die Einhaltung aller international gültigen Standards
der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Rahmen der Bekämpfung des
Terrorismus durch alle Staaten eingetreten. Meine Amtsvorgängerin hat während des


österreichischen EU-Ratsvorsitzes darauf hingewiesen, dass niemand im rechtsfreien Raum
stehen darf, und somit die Praxis der geheimen Anhaltung von Personen unakzeptabel ist.
Der österreichische EU-Ratsvorsitz ergriff auch die Initiative zu einer Erklärung der EU-
Außenminister, die am 27. Mai 2006 verabschiedet wurde und in der die Schließung des
Lagers Guant
ánamo gefordert wurde. Österreich vertritt diese Haltung mit Nachdruck in allen
relevanten Gremien, insbesondere in der EU und den Vereinten Nationen.

Zu Frage 16:

Bereits im Jahr 2004 stellten vier Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen (VN) zu
Menschenrechtsfragen sowie die VN-Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen ein
Ansuchen für einen Besuch im Lager Guant
ánamo. Die damalige US-Regierung war jedoch
nicht bereit, diesen Besuch zu der, von diesen VN-Organen üblicherweise verlangten
Bedingung, vertraulich mit Gefangenen sprechen zu können, zuzulassen. Österreich und die
EU setzten sich schon damals nachdrücklich dafür ein, dass dieser Besuch zustande kommt.
Die genannten VN-Organe erstellten trotz Verweigerung der Besuchsmöglichkeit einen
umfassenden Untersuchungsbericht, der am 16.
Februar 2006 veröffentlicht wurde.

Zu den Fragen 17 und 18:

Das Dekret („Executive Order - Review and Disposition of Individuais detained at the
Guantánamo Bay Naval Base and Closure of Detention Facilities") von Präsident Barack
Obama vom 22.
Jänner 2009 bestimmt, dass das Lager Guantánamo innerhalb eines Jahres
nach dem Erlass dieses Dekrets zu schließen ist.

Zu den Fragen 19 und 20:

Nein.