1896/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 30. April 2009
unter Zl. 1908/J-NR/2009 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
rechtlicher Status und weiteres Schicksal
der von den USA in Guantánamo/Kuba inhaftierten
Personen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 14:
Diese Fragen
können nur von den zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) beantwortet
werden. Die EU hat sich wiederholt bemüht, möglichst umfassende
Informationen zu erhalten. Das amerikanische Verteidigungsministerium hat
bisher keine
vollständige Liste aller derzeitigen
und früheren Häftlinge von Guantánamo veröffentlicht.
Zu Frage 15:
Österreich
ist seit langem öffentlich für die Einhaltung aller international
gültigen Standards
der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Rahmen der
Bekämpfung des
Terrorismus durch
alle Staaten eingetreten. Meine Amtsvorgängerin hat während des
österreichischen
EU-Ratsvorsitzes darauf
hingewiesen, dass
niemand im rechtsfreien Raum
stehen darf, und somit die Praxis der
geheimen Anhaltung von Personen unakzeptabel ist.
Der österreichische EU-Ratsvorsitz ergriff auch die Initiative zu
einer Erklärung der EU-
Außenminister, die am 27. Mai 2006 verabschiedet wurde und in der die
Schließung des
Lagers Guantánamo
gefordert wurde. Österreich vertritt diese Haltung mit Nachdruck in allen
relevanten Gremien, insbesondere in der EU und den Vereinten Nationen.
Zu Frage 16:
Bereits im Jahr 2004
stellten vier Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen (VN) zu
Menschenrechtsfragen sowie die VN-Arbeitsgruppe zu willkürlichen
Inhaftierungen ein
Ansuchen für einen Besuch im Lager
Guantánamo. Die damalige US-Regierung war jedoch
nicht bereit, diesen
Besuch zu der, von diesen VN-Organen üblicherweise verlangten
Bedingung, vertraulich mit Gefangenen
sprechen zu können, zuzulassen. Österreich und die
EU setzten sich schon damals
nachdrücklich dafür ein, dass dieser Besuch zustande kommt.
Die genannten VN-Organe erstellten trotz Verweigerung der
Besuchsmöglichkeit einen
umfassenden Untersuchungsbericht, der am
16. Februar 2006 veröffentlicht wurde.
Zu den Fragen 17 und 18:
Das Dekret
(„Executive Order - Review and Disposition of Individuais detained at the
Guantánamo Bay Naval Base and Closure of Detention Facilities") von
Präsident Barack
Obama vom 22. Jänner 2009
bestimmt, dass das Lager Guantánamo innerhalb eines Jahres
nach dem Erlass dieses Dekrets zu schließen ist.
Zu den Fragen 19 und 20:
Nein.