1909/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0186-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 25. Juni 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2116/J-NR/2009 betreffend Kinderrechte in die Verfassung, die die Abg. Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2106/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Zu Frage 2:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Einleitend wird auch hier auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Nr. 2106/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen. Weiters wird bemerkt, dass die Initiierung bzw. Prolongation von Projekten in meinem Ressort entsprechend dem Regierungsübereinkommen, wie etwa die Senkung der Klassenschülerinnen und Klassenschülerhöchstzahl, der Ausbau der Neuen Mittelschule, die Ausweitung der Sprachförderung sowie die qualitative und quantitative Ausweitung der Tagesbetreuung in ihrer Wirkung die österreichische Schuljugend erreichen. Durch die budgetäre Sicherstellung dieser Maßnahmen in den Bundesfinanzgesetzen für die Jahre 2009 und 2010 ist eine nachhaltige Unterstützung zum Wohl der Kinder gegeben.

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.