1909/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0186-III/4a/2009 |
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Wien, 25. Juni 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2116/J-NR/2009 betreffend Kinderrechte in die Verfassung, die die Abg. Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2106/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.
Zu Frage 2:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Fragen 3 bis 5:
Einleitend
wird auch hier auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Nr. 2106/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen. Weiters wird
bemerkt, dass die Initiierung bzw. Prolongation von Projekten in meinem Ressort
entsprechend dem Regierungsübereinkommen, wie etwa die Senkung der
Klassenschülerinnen und Klassenschülerhöchstzahl, der Ausbau der
Neuen Mittelschule, die Ausweitung der Sprachförderung sowie die
qualitative und quantitative Ausweitung der Tagesbetreuung in ihrer Wirkung die
österreichische Schuljugend erreichen. Durch die budgetäre
Sicherstellung dieser Maßnahmen in den Bundesfinanzgesetzen für die
Jahre 2009 und 2010 ist eine nachhaltige Unterstützung zum Wohl der Kinder
gegeben.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.