1936/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.07.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0109-I/4/2009 Wien, am 30. Juni 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2009 unter der Nr. 2128/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Dolmetschkosten in Frauenhäusern gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Ø Wie viele Frauenhäuser gibt es insgesamt in Österreich (Stand 01.05.2009, aufgeteilt nach Bundesländern)?
Ø Wie viele Plätze für Frauen und Kinder in Frauenhäusern gibt es und wie viele Plätze sollte es Ihrer Meinung nach im Sinne eines bedarfsgerechten Angebots geben?
Ø Wie viele Plätze werden 2009 neu geschaffen werden, abgesehen von der bereits erwähnten Notunterkunft für zehn Mädchen und Frauen (117/JBA)?
Ø Halten Sie es für notwendig die Dolmetschkosten zu evaluieren? Wenn ja, warum ist dies bis dato noch nicht geschehen? Wenn nein, warum nicht?
Ø Um welche Summe handelt es sich Ihren Schätzungen nach?
Ø Wie beurteilen Sie die zukünftige Entwicklung bezüglich der Herkunft (bzw. Staatsbürgerschaft) von Frauenhäuser aufsuchenden Frauen? Liegen Ihnen diesbezüglich Zahlen vor, die einen Trend für das erste Halbjahr 2009 belegen?
Grundsätzlich ist es Aufgabe der jeweiligen Bundesländer, die Basis-/Finanzierung der Frauenhäuser und die Schaffung einer ausreichenden Anzahl an Plätzen für Frauen und Kinder zu gewährleisten, sowie für bedarfsgerechte Angebote, bzw. einen Ausbau im erforderlichen Ausmaß Sorge zu tragen.
Aus den Mitteln der Frauenprojektförderung werden darüber hinaus finanzielle Mittel für frauenspezifische Beratung und Begleitung in den Frauenhäusern zur Verfügung gestellt. 2008 wurden aus diesen Mitteln 16 Frauenhäuser aus ganz Österreich mit einem Betrag in Höhe von jeweils maximal € 7.300,-- finanziell unterstützt.
Zu Frage 7:
Ø Laut Regierungsprogramm soll das Beratungs- und Betreuungsangebot besonders auch für MigrantInnen ausgebaut werden. Inwiefern wurde diesbezüglich auf die kulturell bzw. religiös begründete Inhomogenität von MigrantInnen als Sammelbegriff eingegangen?
Bundesweit werden derzeit 41 Frauenservicestellen mit einem ganzheitlichen Beratungs- und Betreuungsangebot aus Mitteln der Frauenprojektförderung mitunterstützt. Darüber hinaus erhalten weitere Beratungsstellen, die spezifische Beratungs- und Betreuungsangebote für Migrantinnen anbieten, finanzielle Unterstützung. Um besonders auf die Bedürfnisse von Migrantinnen eingehen zu können, bieten diese Beratungseinrichtungen muttersprachliche Beratungen an.
Auch bei der Weiterentwicklung der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie/ Gewaltschutzzentren wird einem allfälligen Bedarf nach muttersprachlicher Beratung bestmöglich Rechnung getragen, um sprachliche Barrieren zu verringern und kulturelle Gegebenheiten einbeziehen zu können.
Alle Mitarbeiterinnen dieser Einrichtungen sind entsprechend professionell geschult, nehmen an Weiterbildungen teil und verfügen über fundierte Kenntnisse über weibliche Lebens- und Sozialisationsbedingungen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Wann planen Sie mit der Bundesministerin für Inneres Gespräche hinsichtlich der Budgetierung der Interventionsstellen bzw. Opferschutzeinrichtungen Gespräche aufzunehmen? Wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden?
Ø Ist Ihnen bekannt, dass das Budget der Bundesministerin für Inneres für den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen um 11% gesunken ist? Unter Berücksichtigung dieses Faktums, mit welchem Ergebnis der Gespräche rechnen Sie?
Ich stehe mit der Bundesministerin für Inneres diesbezüglich bereits in intensivem Gespräch.
Da diese Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, möchte und kann ich deren Ergebnis nicht vorweg nehmen. Ich setze mich jedenfalls dafür ein, dass sich Budgetreduktionen nicht zu Lasten der Interventionsstellen auswirken.
Mit freundlichen Grüßen