1956/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

           

 

 

Frau                                                   (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-90180/0017-III/5/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1981/J der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Reisebürosicherungsverordnung, wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

 

Zu Frage 2:

Es gab in der Sektion Konsumentenschutz lediglich zwei telefonische Anfragen zum Reiseveranstalter Pineapple Tours.

Von den KonsumentInnenorganisationen wurde jedoch über Beschwerden und Probleme im Zusammenhang mit der Insolvenz von Pinapple Tours berichtet.

 

 

Zu Frage 3:

Das BMASK  berät die im BMASK Anfragenden.

 

Weiters sind wir bemüht, die Interessen der KonsumentInnen in dem für die Reisebürosicherungsverordnung zuständigen BMWFJ einzubringen (zB. beim Beirat gem. Reisebürosicherungsverordnung (RSV)). 

Wir gehen davon aus, dass den KundInnen letztlich auch die zu früh angezahlten Beträge erstattet werden.

 

Das BMASK betreibt außerdem verstärkt Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Risken für KonsumentInnen bei frühzeitigen Anzahlungen und hat beim Konsumentenpolitischen Forum 2009 die teilnehmenden Organisationen ebenfalls um diesbezügliche Sensibilisierung der VerbraucherInnen ersucht.

 

 

Zu Frage 4:

Nein.

Für die Vollziehung der RSV  ist das BMWFJ zuständig.

 

 

Zu Fragen 5 bis 10:

siehe Frage 4.

 

 

Zu Frage 11: ja, gem. § 11 Absatz 4 RSV (im Fall von Verstößen gegen die Absicherungspflicht gem. §§ 3 bis 6 der Verordnung).

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen