1976/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben am 6. Mai 2009 unter der Nr. 1947/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Treibstoffuntersuchungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Inwieweit werden Sie bzw. Ihr Ministerium über Treibstoffentnahmen gemäß § 11 Abs. 6 Kraftfahrgesetz informiert?
Ich bzw. mein Ressort werden über die Durchführung von Kraftstoffuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 6 KFG nicht informiert. Dafür besteht auch keine Notwendigkeit, da diese aufgrund der Vollzugsklausel des § 136 Abs. 3a KFG in die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt.
Zu Frage 2:
Ø Gab es bislang Beschwerden über die Treibstoffentnahmen an sich bzw. über die anschließende Kostenvorschreibung an die Beprobten und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt?
In meinem Ressort gab es diesbezüglich keinerlei Beschwerden. Ich verweise zuständigkeitshalber auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1946/J.
Zu den Fragen 3 bis 6:
Ø Erhalten Sie bzw. Ihr Ministerium den Bericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Qualität der flüssigen Otto- und Dieselkraftstoffe, der an die Europäische Kommission weitergeleitet wird?
Ø Wenn ja, wann haben Sie letztmalig einen solchen Bericht erhalten und wie war sein genauer Inhalt?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Welchen konkreten Inhalt hat dieser Bericht?
Nein; dafür besteht weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine Notwendigkeit, da der Bericht auch auf der Homepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht wird.