1977/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0008-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Juli 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 7. Mai 2009 unter der Nr. 1996/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ex-post-UVP“ für EU-rechtswidrig ohne UVP erfolgte Ausbauten am Flughafen Wien gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zum Motiventeil:

Im zweiten Absatz wird ausgeführt, die Republik Österreich habe mit der Europäischen Kommission (EK) eine Einigung darüber erzielt, dass für die Ausbauten des Flughafens Wien des letzten Jahrzehnts eine „ex-post-Umweltverträglichkeitsprüfung“ durchzuführen sei. Dies entspricht – gemäß meinem Kenntnisstand – nicht den Tatsachen. Die Republik Österreich hat vielmehr mit der EK vereinbart, dass die Flughafen Wien AG (FWAG) der Behörde betreffend 15 Projekte aus der Vergangenheit einen „ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht“ („ex-post-UVB“) zur Beurteilung vorzulegen hat.

 

Ergänzend dazu möchte ich festhalten, dass alle von der EK im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2006/4959 angesprochenen Projekte von den Luftfahrtbehörden – nach Prüfung der Zuständigkeitsfrage – jeweils gemäß der geltenden Rechtslage bewilligt worden sind.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

ØWann wird die „ex-post-UVP“ für die am Flughafen Wien EU-rechtswidrig realisierten

   Ausbauprojekte des letzten Jahrzehnts stattfinden?

ØWo werden die relevanten Daten veröffentlicht?

ØWie wird das Verfahren im einzelnen aussehen und welcher Zeitplan ist vorgesehen?

 

Bezug nehmend auf die Ausführungen zum Motiventeil kann ich Ihnen mitteilen, dass die FWAG der Behörde am 3. April 2009 den zwischen der Republik Österreich und der EK vereinbarten „ex-post-UVB“ zur Prüfung vorgelegt hat. Die Begutachtung durch die von der Behörde bestellten Sachverständigen hat ergeben, dass dieser von der FWAG vorgelegte Bericht in einigen Punkten der Präzisierung, Erläuterung und Ergänzung bedarf. Die Behörde hat der FWAG daher - unter Setzung einer angemessenen Nachfrist - einen entsprechenden Verbesserungsauftrag erteilen, welcher bis zum 31. Juli 2009 zu übermitteln ist.

Nach Vorliegen des endgültigen (verbesserten) „ex-post-UVB“ wird dieser auf der Homepage des BMVIT veröffentlicht. Jede/r Interessierte hat sodann die Möglichkeit, innerhalb einer sechswöchigen Frist dazu – auch auf elektronischem Weg – Stellung zu nehmen.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

ØWelche verbindlichen Konsequenzen wird diese „ex-post-UVP“  haben, wenn sich – was zu

   erwarten ist – herausstellt, dass die Wirkungen der Ausbauprojekte nicht umweltverträglich  

   bzw. nicht gesundheitsverträglich waren und sind?

ØWas geschieht mit nicht EU-rechtskonform zustande gekommenen und somit nicht EU 

   rechtskonformen nationalen Genehmigungs- und Bewilligungsbescheiden?

 

Nach Ablauf der oa. sechswöchigen Frist werden die von der Behörde beigezogenen Sachverständigen den „ex-post-UVB“ unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen abschließend dahingehend begutachten, ob und wenn ja, welche umweltbedingten Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Die Umsetzung allfälliger umweltbedingter Ausgleichsmaßnahmen hat die FWAG sodann gemäß § 78 Luftfahrtgesetz (Errichtung bzw. Änderung von Bodeneinrichtungen) zu beantragen. Geschieht dies nicht, wird die Behörde der FWAG die allenfalls erforderlichen umweltbedingten Ausgleichsmaßnahmen mit entsprechenden aufsichtsbehördlichen Aufträgen gemäß § 141 Luftfahrtgesetz bescheidmäßig vorschreiben.

Bestehende luftfahrtbehördliche Bescheide, die von allenfalls erforderlichen umweltbedingten Ausgleichsmaßnahmen betroffen sind, werden entweder auf Grund von Anträgen der FWAG gemäß § 78 LFG oder im Wege aufsichtsbehördlicher Aufträge gemäß § 141 LFG abgeändert oder ersetzt werden.