1981/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BVT-1-RE/0826/2009
Wien, am . Juli 2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 6. Mai 2009 unter der Zahl 1930/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umgang mit den deutschnationalen und schlagenden Burschenschaften“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Verfassungsschutzbericht enthält Informationen für die Öffentlichkeit über die wichtigsten staatsschutzrelevanten Entwicklungen unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit, des Datenschutzgesetzes sowie allfälliger kriminaltaktischer Überlegungen.
Zu Frage 2:
Gemäß dem Grundsatz der Offizialmaxime ist ein zur Kenntnis gelangender Verdacht einer Straftat zu verfolgen. Weiters haben die Sicherheitsbehörden, sobald sich eine entsprechende Aufgabe stellt, nach den einschlägigen Rechtsvorschriften vorzugehen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ja, zuletzt im Jahreslagebericht Rechtsextremismus 2000.
Zu Frage 5:
Der Verfassungsschutzbericht beschreibt den Tätigkeitsumfang des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wie er sich aus den gesetzlichen Aufgaben ergibt und enthält einen Überblick über den jeweiligen Berichtszeitraum. Ergibt sich vor diesem Hintergrund kein Informationsinteresse, so findet dies keinen Niederschlag im Verfassungsschutzbericht.
Zu den Fragen 6 und 7:
Mir sind keine Interventionen bekannt.
Zu der Frage 8:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.