1985/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                                                                     

GZ: BMI-LR2220/0705-II/1/b/2009

Wien, am         . Juli 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Mai 2009 unter der Zahl 1953/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Planstellen bei der Exekutive in Kärnten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine dienststellen- bzw. polizeiinspektionsbezogene Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen- bzw. Personalsituation verzerrt darstellen.

Das bedeutet, dass

1.      nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;

2.      die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;

3.      eine Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes bezogen auf die einzelnen Dienststellen in der bisherigen Form nicht mehr vorgenommen werden kann.

 

Zu Frage 2:

Mit Stichtag 1.5.2009 stellte sich die Situation betreffend Dienstzuteilungen, Karenzierungen, Langzeitkrankenstände und Fälle von herabgesetzter Wochendienstzeit im Bereich der Exekutive wie folgt dar:

 

Zuteilungen

Karenzierungen

einschließlich MSchG

Herabgesetzte

 Wochendienstzeit

LPK Kärnten

62

28

66

davon

 

 

 

BPK Feldkirchen

4

1

3

BPK Hermagor

1

 

1

BPK Klagenfurt-Land

3

3

5

BPK St.Veit a.d.Glan

5

3

1

BPK Spittal a.d.Drau

6

4

3

BPK Villach-Land

16

1

6

BPK Völkermarkt

7

2

8

BPK Wolfsberg

2

2

9

SPK Klagenfurt am Wörthersee

5

4

14

SPK Villach

4

2

9

 

Im Bereich des Landespolizeikommandos Kärnten befinden sich 7 Exekutivbeamte in Verbindung mit anhängigen Pensionsverfahren gem. § 14 BDG in „Langzeitkrankenständen“.

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Kärnten 492.521 Überstunden (inklusive 82.785,65 für die EURO 08) angefallen.

Davon entfielen auf:

BPK Völkermarkt

33.060,9

BPK Villach

49.974,7

BPK Klagenfurt

37.679,6

BPK Wolfsberg

29.859,1

BPK Spittal

36.815,1

BPK Hermagor

12.920,6

BPK St. Veit

27.613,4

BPK Feldkirchen

16.584,6

SPK Klagenfurt

92.367,7

SPK Villach

59.457,4


Zu Frage 5:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Kärnten für Regeldienstergänzungen bzw. erforderliche Wochenenddienstleistungen 289.413 Überstunden angefallen.

Davon entfielen auf:

BPK Völkermarkt

12.669

BPK Villach

10.166

BPK Klagenfurt

26.574

BPK Wolfsberg

31.022

BPK Spittal

20.837

BPK Hermagor

37.842

BPK St. Veit

24.106

BPK Feldkirchen

22.334

SPK Klagenfurt

58.068

SPK Villach

45.004

 

Zu Frage 6:

Die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung pro Exekutivbeamten betrug:

BPK Völkermarkt

24,4

BPK Villach

21,5

BPK Klagenfurt

25,3

BPK Wolfsberg

24,6

BPK Spittal

21,9

BPK Hermagor

20,2

BPK St. Veit

24,7

BPK Feldkirchen

29,9

SPK Klagenfurt

31,0

SPK Villach

26,2

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Nein.