1986/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0705-II/1/b/2009
Wien, am . Juli 2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Mai 2009 unter der Zahl 1954/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Planstellen bei der Exekutive in Vorarlberg“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine dienststellen- bzw. polizeiinspektionsbezogene Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen- bzw. Personalsituation verzerrt darstellen.
Das bedeutet, dass
1. nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;
2. die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;
3. eine Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes bezogen auf die einzelnen Dienststellen in der bisherigen Form nicht mehr vorgenommen werden kann.
Zu Frage 2:
Mit Stichtag 1.5.2009 stellte sich die Situation betreffend Dienstzuteilungen, Karenzierungen, Langzeitkrankenstände und Fälle von herabgesetzter Wochendienstzeit im Bereich der Exekutive wie folgt dar:
|
Zuteilungen |
Karenzierungen einschließlich MSchG |
herabgesetzte Wochendienstzeit |
LPK Vorarlberg |
22 |
14 |
33 |
davon |
|
|
|
BPK Bludenz |
5 |
1 |
8 |
BPK Bregenz |
3 |
8 |
7 |
BPK Dornbirn |
5 |
|
8 |
BPK Feldkirch |
6 |
2 |
10 |
Im Bereich des Landespolizeikommandos Vorarlberg befinden sich 3 Exekutivbeamte in Verbindung mit anhängigen Pensionsverfahren gem. § 14 BDG in „Langzeitkrankenständen“.
Zu Frage 3:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Vorarlberg 186.462,25 Überstunden (inklusive 21.028,80 für die EURO 08) angefallen.
Davon entfielen auf:
BPK Bregenz |
48.861 |
BPK Dornbirn |
34.820 |
BPK Feldkirch |
37.483 |
BPK Bludenz |
23.694 |
Zu Frage 5:
Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Vorarlberg für Regeldienstergänzungen bzw. erforderliche Wochenenddienstleistungen 93.636 Überstunden angefallen.
Davon entfielen auf:
BPK Bregenz |
29.053,40 |
BPK Dornbirn |
15.332,60 |
BPK Feldkirch |
20.541,65 |
BPK Bludenz |
15.314,50 |
Zu Frage 6:
Die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung pro Exekutivbeamten betrug:
BPK Bregenz |
23,24 |
BPK Dornbirn |
23,84 |
BPK Feldkirch |
21,34 |
BPK Bludenz |
21,89 |
Zu den Fragen 7 bis 10:
Nein.