1988/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0705-II/1/b/2009

Wien, am        . Juli 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Mai 2009 unter der Zahl 1956/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Planstellen bei der Exekutive in Tirol“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine dienststellen- bzw. polizeiinspektionsbezogene Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen- bzw. Personalsituation verzerrt darstellen.

Das bedeutet, dass

1.      nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;

2.      die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;

3.      eine Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes bezogen auf die einzelnen Dienststellen in der bisherigen Form nicht mehr vorgenommen werden kann.

 

Zu Frage 2:

Mit Stichtag 1.5.2009 stellte sich die Situation betreffend Dienstzuteilungen, Karenzierungen, Langzeitkrankenstände und Fälle von herabgesetzter Wochendienstzeit im Bereich der Exekutive wie folgt dar:

 

Zuteilungen

Karenzierungen

einschließlich MSchG

Herabgesetzte

 Wochendienstzeit

LPK Tirol

68

24

52

davon

 

 

 

BPK Imst

3

 

4

BPK Innsbruck-Land

13

2

5

BPK Kitzbühel

5

1

5

BPK Kufstein

6

2

4

BPK Landeck

3

1

2

BPK Lienz

3

 

0

BPK Reutte

2

1

2

BPK Schwaz

6

3

3

SPK Innsbruck

18

8

16

 

Im Bereich des Landespolizeikommandos Tirol befinden sich 8 Exekutivbeamte in Verbindung mit anhängigen Pensionsverfahren gem. § 14 BDG in „Langzeitkrankenständen“.

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Tirol  480.337,81 Überstunden (inklusive 70.533,60 für die EURO 08) angefallen.

Davon entfielen auf:

BPK Imst

24.076,33

BPK Innsbruck-Land

57.803,15

SPK Innsbruck

148.271,13

BPK Kitzbühel

30.619,90

BPK Kufstein

33.411,20

BPK Landeck

24.036,20

BPK Lienz

20.354,15

BPK Reutte

20.528,90

BPK Schwaz

24.432,40

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Tirol für Regeldienstergänzungen bzw. erforderliche Wochenenddienstleistungen 279.674 Überstunden angefallen.

Davon entfielen auf:

BPK Imst

16.325,53

BPK Innsbruck-Land

34.148,75

SPK Innsbruck

96.207,98

BPK Kitzbühel

23.310,05

BPK Kufstein

23.347,60

BPK Landeck

18.192,50

BPK Lienz

14.798,40

BPK Reutte

13.391,35

BPK Schwaz

15.983,70

 

Zu Frage 6:

Die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung pro Exekutivbeamten betrug:

BPK Imst

24,27

BPK Innsbruck-Land

21,81

SPK Innsbruck

39,15

BPK Kitzbühel

25,64

BPK Kufstein

23,28

BPK Landeck

20,01

BPK Lienz

22,49

BPK Reutte

27,26

BPK Schwaz

21,41

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Nein.