1990/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0705-II/1/b/2009
Wien, am . Juli 2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Mai 2009 unter der Zahl 1958/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Planstellen bei der Exekutive in Salzburg“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine dienststellen- bzw. polizeiinspektionsbezogene Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen- bzw. Personalsituation verzerrt darstellen.
Das bedeutet, dass
1. nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;
2. die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;
3. eine Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes bezogen auf die einzelnen Dienststellen in der bisherigen Form nicht mehr vorgenommen werden kann.
Zu Frage 2:
Mit Stichtag 1.5.2009 stellte sich die Situation betreffend Dienstzuteilungen, Karenzierungen, Langzeitkrankenstände und Fälle von herabgesetzter Wochendienstzeit im Bereich der Exekutive wie folgt dar:
|
Zuteilungen |
Karenzierungen einschließlich MSchG |
herabgesetzte Wochendienstzeit |
LPK Salzburg |
49 |
24 |
42 |
davon |
|
|
|
BPK Hallein |
2 |
1 |
2 |
BPK Salzburg |
6 |
4 |
11 |
BPK St. Johann im Pongau |
6 |
4 |
7 |
BPK Tamsweg |
|
|
1 |
BPK Zell am See |
8 |
1 |
2 |
SPK Salzburg |
20 |
10 |
16 |
Im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg befinden sich 13 Exekutivbeamte in Verbindung mit anhängigen Pensionsverfahren gem. § 14 BDG in „Langzeitkrankenständen“.
Zu Frage 3:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg 491.073,30 Überstunden (inklusive 95.431,55 für die EURO 08) angefallen.
Davon entfielen auf:
SPK Salzburg |
187.701,35 |
BPK Hallein |
20.703,75 |
BPK Salzburg |
57.642,60 |
BPK St. Johann |
43.317,30 |
BPK Zell am See |
42.678,15 |
BPK Tamsweg |
17.798,10 |
Zu Frage 5:
Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg für Regeldienstergänzungen bzw. erforderliche Wochenenddienstleistungen 253.073 Überstunden angefallen.
Davon entfielen auf:
SPK Salzburg |
93.497,95 |
BPK Hallein |
13.572,10 |
BPK Salzburg |
37.846,55 |
BPK St. Johann |
31.217,10 |
BPK Zell am See |
27.483,20 |
BPK Tamsweg |
11.303,70 |
Zu Frage 6:
Die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung pro Exekutivbeamten betrug:
SPK Salzburg |
45,40 |
BPK Hallein |
27,64 |
BPK Salzburg |
31,25 |
BPK St. Johann |
29,62 |
BPK Zell am See |
30,46 |
BPK Tamsweg |
39,55 |
Zu den Fragen 7 bis 10:
Nein.