1990/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0705-II/1/b/2009

Wien, am        . Juli 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Mai 2009 unter der Zahl 1958/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Planstellen bei der Exekutive in Salzburg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine dienststellen- bzw. polizeiinspektionsbezogene Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen- bzw. Personalsituation verzerrt darstellen.

Das bedeutet, dass

1.      nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;

2.      die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;

3.      eine Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes bezogen auf die einzelnen Dienststellen in der bisherigen Form nicht mehr vorgenommen werden kann.

 

Zu Frage 2:

Mit Stichtag 1.5.2009 stellte sich die Situation betreffend Dienstzuteilungen, Karenzierungen, Langzeitkrankenstände und Fälle von herabgesetzter Wochendienstzeit im Bereich der Exekutive wie folgt dar:

 

Zuteilungen

Karenzierungen

einschließlich MSchG

herabgesetzte

Wochendienstzeit

LPK Salzburg

49

24

42

davon

 

 

 

BPK Hallein

2

1

2

BPK Salzburg

6

4

11

BPK St. Johann im Pongau

6

4

7

BPK Tamsweg

 

 

1

BPK Zell am See

8

1

2

SPK Salzburg

20

10

16

 

Im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg befinden sich 13 Exekutivbeamte in Verbindung mit anhängigen Pensionsverfahren gem. § 14 BDG in „Langzeitkrankenständen“.

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg 491.073,30 Überstunden (inklusive 95.431,55 für  die EURO 08) angefallen.

Davon entfielen auf:

SPK Salzburg

187.701,35

BPK Hallein

20.703,75

BPK Salzburg

57.642,60

BPK St. Johann

43.317,30

BPK Zell am See

42.678,15

BPK Tamsweg

17.798,10

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg für Regeldienstergänzungen bzw. erforderliche Wochenenddienstleistungen 253.073 Überstunden angefallen.

Davon entfielen auf:

SPK Salzburg

93.497,95

BPK Hallein

13.572,10

BPK Salzburg

37.846,55

BPK St. Johann

31.217,10

BPK Zell am See

27.483,20

BPK Tamsweg

11.303,70

 

Zu Frage 6:

Die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung pro Exekutivbeamten betrug:

SPK Salzburg

45,40

BPK Hallein

27,64

BPK Salzburg

31,25

BPK St. Johann

29,62

BPK Zell am See

30,46

BPK Tamsweg

39,55

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Nein.