2012/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
7. Mai 2009 unter der Zahl 1999/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizeigewalt in Linz“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für die gesetzten Maßnahmen waren 3 Gründe ausschlaggebend:

a)      Die sich gesetzwidrig verhaltenden Personen (Vermummte des sogenannten autonomen Blockes) sollten von den friedlichen Versammlungsteilnehmern getrennt werden.

b)      Identitätsfeststellung zur Verhinderung gefährlicher Angriffe iSd § 35 SPG

c)      Identitätsfeststellung als gelinderes Mittel iSd §§ 9 und 19 Versammlungsgesetz

 

Zu Frage 2:

Ursprünglich waren ca. 50 Personen vermummt.

 

Zu Frage 3:

Alle vermummten Personen wurden dazu aufgefordert.


Zu Frage 4:

Nach mehrmaligen Wiederholungen sind letztlich alle Personen dieser Aufforderung nachgekommen.

 

Zu Frage 5:

Alle umstellten Personen konnten jederzeit den Platz verlassen und an der Identitätsfest­stellung mitwirken.

 

Zu Frage 6:

Durch Mitwirkung bei der Befugnisausübung.

 

Zu Frage 7:

Zur Erzwingung zweier Festnahmen wurde von einzelnen Beamten der Einsatzstock verwendet.

 

Zu Frage 8:

Ja.

 

Zu Frage 9:

Ja.

 

Zu Frage 10:

Maßgeblich war in allen Fällen die Begehung strafbarer Handlungen.

 

Zu Frage 11:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Bekannt geworden sind bis zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Anfrage Verletzungen bei zwei Personen, die beide wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt festge­nommen wurden.

 

Zu Frage 13:

Soweit beurteilbar, handelte es sich um leichte Verletzungen.

 

Zu Frage 14:

Diesbezüglich liegen keine Erkenntnisse vor.


 

Zu Frage 15:

Insgesamt wurden 17 Polizeibeamte durch Angriffe von Versammlungsteilnehmern verletzt.

 

Zu Frage 16:

Zwölf Polizeibeamte wurden durch den Pfeffersprayeinsatz der Versammlungsteilnehmer verletzt, die restlichen durch Fußtritte, Schläge und durch Treffer von geworfenen Gegen­ständen.

 

Zu Frage 17:

Der Einsatzstock und der Pfefferspray kamen erst zum Einsatz, nachdem bereits Beamte durch Angriffe von Demonstranten verletzt worden waren.

 

Zu Frage 18:

Das Büro für interne Angelegenheiten und die zuständigen Justizbehörden wurden einge­schaltet; aus taktischer Sicht wird der Einsatz von der zuständigen Fachabteilung des Hau­ses evaluiert.

 

Zu Frage 19:

Seitens der Polizei wird auch hinkünftig die Strategie verfolgt werden, durch deeskalierende Maßnahmen, wie z.B. Gespräche, die Ausübung von Zwang durch die Polizei zu vermeiden, sofern dies zur Durchsetzung des gesetzlichen Auftrages noch möglich ist.