2013/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 7. Mai 2009 unter der Zahl 2001/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gezielte Rufschädigung an TierschützerInnen“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein. Es erfolgte und erfolgt – wie auch schon vor dem angesprochenen Vorschlag - eine zeitweise Entsendung von Behördenvertretern gem. § 12 Versammlungsgesetz. Die Tätigkeit der Bediensteten erfolgt im Regeldienst. Eine Kostenzuordnung ist somit nicht möglich.

 

Zu den Fragen 3 bis 6:

Der Vorschlag des operativen Sonderkommissions-Leiters erfolgte aufgrund von Anrainerbeschwerden, die sich durch stundenlanges Singen der Kundgebungsteilnehmer beschwert fühlten.

Die Aufgabe der Sonderkommission bestand ausschließlich in der Klärung von begangenen Straftaten und in der Prävention weiterer Straftaten. Dementsprechend erfolgte auch keine Umsetzung des Vorschlages.


 

Zu den Fragen 7 und 8:

Nein. Anders als die deutsche Rechtsordnung bietet das österreichische Versammlungsrecht hier keine Rechtsgrundlage für die Verhängung einer Sperrzone.

 

Zu Frage 9:

Mir liegen keine entsprechenden Anzeigen vor.