2015/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 6. Juli 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0184-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2007/J betreffend „Wirkung der Konjunkturpakete auf Ein-Personen-Unternehmen (EPU)“, welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 8. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Bei der Gestaltung von Instrumenten der direkten Wirtschaftsförderung gilt es im Allgemeinen ein angemessenes Verhältnis von administrativem Aufwand zum Erhalt einer Förderung - sowohl für das Unternehmen selbst als auch für die Förderagentur - im Verhältnis zur Förderung zu erreichen.

EPU werden im Speziellen - und überproportional im Vergleich zu Mittel- und Großunternehmen - durch indirekte (z.B. steuerliche) Entlastungsmaßnahmen unterstützt, wie sie in den letzten Monaten von der Bundesregierung gesetzt wurden. Als Beispiele seien genannt:

·         Die Steuerreform mit der Tarifreform und Erhöhung und Ausweitung des Gewinnfreibetrags (Eigenkapitalstärkung)

·         Das Projekt Verwaltungskostenentlastung für Unternehmen (minus 25 %)

·         Mehrere Maßnahmen zur sozialen Absicherung von Unternehmern, wie z.B. die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die Einrichtung einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung, die Schaffung einer attraktiven Betriebsausfallsversicherung, etc.

 

Desweiteren kann angeführt werden, dass die Fördermaßnahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) sehr stark auf Klein- und Mittelunternehmen fokussiert sind. 95,8 % aller Förderungsfälle der aws im Jahr 2008 betrafen KMU, davon entfiel der größte Teil, nämlich 72,2 % (von der Gesamtanzahl aller geförderten Unternehmen) auf Kleinstunternehmen mit maximal 9 Mitarbeitern.

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der Mittelstandsfonds ist bis dato keine Beteiligungen an EPU eingegangen.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die österreichischen Geschäftsbanken haben die Mittel der KMU-Initiative der Europäischen Investitionsbank in erheblichem Ausmaß in Anspruch genommen; Von der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurden bislang 350 Mio. EUR an Globaldarlehen für österreichische Banken genehmigt. Diese Mittel werden in Form von Krediten an österreichische KMU - also auch EPU - weiter gereicht, eine detaillierte Statistik der Unternehmen, die diese Mittel in Anspruch genommen haben, steht seitens der EIB nicht zur Verfügung.

 

 


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im Rahmen der ERP-Programme adressiert das Instrument „ERP-Kleinkredite“ im Speziellen auch EPU. Im Betrachtungszeitraum 1. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 wurden 81 Zusagen an EPU getätigt. Dies entspricht einem Anteil von 33% bei   ERP-Kleinkrediten. Das neu übernommene Obligo beträgt rund EUR 1,86 Mio. Es wurden damit Investitionskosten in Höhe von rund EUR 2,2 Mio. unterstützt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im das Konjunkturpaket I betreffenden Berichtszeitraum vom 1. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wurden 261 Haftungsübernahmen an EPU zugesagt. Dies entspricht einem Anteil von rund 60,8% aller Zusagen. Das mit diesen Zusagen neu übernommene Obligo beträgt rund EUR 13,3 Mio. Es wurden damit Investitionskosten in Höhe von rund EUR 20,96 Mio. unterstützt.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Eine Vergabe von Mitteln durch die aws ist bisher nicht erfolgt, da die erforderlichen Voraussetzungen noch nicht vorliegen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die KfW stellt - aufgrund des hohen Eigenbedarfs in Deutschland - derzeit keine entsprechenden Fazilitäten zur Verfügung. Daher vergibt die aws keine solchen Darlehen.

 

 


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Im Bereich der Bauwirtschaft profitieren EPU speziell als Sub-Unternehmer von öffentlichen Aufträgen, die gewöhnlich an größere Unternehmen oder an Bieter-Gemeinschaften vergeben werden. Aufgrund des hohen Anteils von EPU an den Unternehmen in der Baubranche (35,5 % im Baugewerbe und 57,9 % im Bauhilfsgewerbe im Jahr 2008) kann davon ausgegangen werden dass eine substanzielle Anzahl von EPU von den vorgezogenen BIG-Projekten - ebenso wie von den Förderungen im Bereich Thermische Sanierung - profitiert.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Bis dato liegen keine Anträge von EPU für die im Rahmen des Konjunkturpa-ketes II beschlossenen Mittel der "Unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung" vor.