2016/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

PARLAMENT

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 6. Juli 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0188-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2023/J betreffend „Familienleistungen Salzburg“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 11. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich eingangs erklärend fest:

 

Als Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelten jene Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu zählen Staatsbürger der EU, des EWR, der Schweiz und Drittstaatsangehörige.

 

Als Drittstaatsangehörige gelten alle Personen, die nicht die österreichische oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates besitzen.

 

Da der Status Grenzgänger nicht in der Familienbeihilfen-Datenbank vermerkt ist, wurden Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Österreich beschäftigt sind, ermittelt.

Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:

 

Im Sinne einer Vergleichbarkeit mit den auf der Webseite meines Ressorts veröffentlichten Monatsstatistiken werden die jeweiligen Durchschnittsdaten des Monats April 2009 angeführt. Eine rückwirkende Erfassung des Monats März 2009 ist aus EDV-technischen Gründen nicht möglich.

 

Es bezogen in Salzburg insgesamt 11.014 Personen Kinderbetreuungsgeld, davon 8.786 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 2.228 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 1.282 Drittstaatsangehörige sowie sieben Personen als sogenannte Grenzgängerin Salzburg beschäftigt.

 

Es bezogen in Salzburg 1.659 Personen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, davon 953 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 706 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 528 Drittstaatsangehörige, jedoch keine Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Salzburg beschäftigt waren.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 20 der Anfrage:

 

Die Beantwortung bezieht sich auf die Anzahl der Kinder, für die zum Stichtag 31. März 2009 Anspruch auf Familienbeihilfe, Ausgleichszahlung oder Differenzzahlung für den Monat März 2009 bestand.

 

Es wurde in Salzburg für 119.788 Kinder und Jugendliche Familienbeihilfe bezogen, davon für 104.798 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 14.990 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

Von Letzteren waren 10.527 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie 567 Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Salzburg beschäftigt waren.

 

Es wurde in Salzburg für 3.610 Kinder und Jugendliche die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezogen, davon für 3.321 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 289 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 216 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie sechs Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Salzburg beschäftigt waren.

 

 

Antwort zu den Punkten 21 bis 25 der Anfrage:

 

Berücksichtigt wurden alle Auszahlungen, die im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt wurden, unabhängig davon, für welchen Zeitraum Anspruch auf die Leistung bestand.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Salzburg im Jahr 2008 wohnhaft waren, beträgt € 289.844.499,28, davon für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft hatten, € 254.201.592,18, und für Personen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft hatten, € 35.642.907,10.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Salzburg im Jahr 2008 wohnhaft und Drittstaatangehörige waren, beträgt € 24.963.872,87.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Salzburg im Jahr 2008 wohnhaft und als sogenannte Grenzgänger in Salzburg beschäftigt waren, beträgt € 1.706.387,28.

 

Antwort zu den Punkten 26 bis 35 der Anfrage:

 

Diese Daten stehen nicht zur Verfügung und können ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.