2017/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 6. Juli 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0190-IK/1a/2009

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2024/J betreffend „Familienleistungen Oberösterreich“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 11. Mai 2009 an mich richteten, stelle ich eingangs erklärend fest:

 

Als Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelten jene Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu zählen Staatsbürger der EU, des EWR, der Schweiz und Drittstaatsangehörige.

 

Als Drittstaatsangehörige gelten alle Personen, die nicht die österreichische oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates besitzen.

 

Da der Status Grenzgänger nicht in der Familienbeihilfen-Datenbank vermerkt ist, wurden Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Österreich beschäftigt sind, ermittelt.

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:

 

Im Sinne einer Vergleichbarkeit mit den auf der Webseite meines Ressorts veröffentlichten Monatsstatistiken werden die jeweiligen Durchschnittsdaten des Monats April 2009 angeführt. Eine rückwirkende Erfassung des Monats März 2009 ist aus EDV-technischen Gründen nicht möglich.

 

Es in Oberösterreich insgesamt 29.431 Personen Kinderbetreuungsgeld, davon 24.514 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 4.917 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 2.865 Drittstaatsangehörige sowie vier Personen als sogenannte Grenzgänger in Oberösterreich beschäftigt.

 

Es bezogen in Oberösterreich 5.301 Personen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, davon 3.242 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 2.059 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 1.377 Drittstaatsangehörige, sowie eine Person, die als sogenannter Grenzgänger in Oberösterreich beschäftigt war.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 20 der Anfrage:

 

Die Beantwortung bezieht sich auf die Anzahl der Kinder, für die zum Stichtag 31. März 2009 Anspruch auf Familienbeihilfe, Ausgleichszahlung oder Differenzzahlung für den Monat März 2009 bestand.

 

Es wurde in Oberösterreich 328.002 Kinder und Jugendliche Familienbeihilfe bezogen, davon für 299.031 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 28.971 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 20.909 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie 464 Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Oberösterreich beschäftigt waren.

 

Es wurde in Oberösterreich für 14.421 Kinder und Jugendliche die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezogen, davon für 13.730 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 691 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 467 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie fünf Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Oberösterreich beschäftigt waren.

 

 

Antwort zu den Punkten 21 bis 25 der Anfrage:

 

Berücksichtigt wurden alle Auszahlungen, die im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt wurden, unabhängig davon, für welchen Zeitraum Anspruch auf die Leistung bestand.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Oberösterreich im Jahr 2008 wohnhaft waren, beträgt € 807.406.643,99, davon für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft hatten, € 734.128.619,93, und für Personen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft hatten, € 73.278.024,06.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Oberösterreich im Jahr 2008 wohnhaft und Drittstaatangehörige waren, beträgt € 51.375.554,42.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Oberösterreich im Jahr 2008 wohnhaft und als sogenannte Grenzgänger in Oberösterreich beschäftigt waren, beträgt € 2.374.728,53.

 

 

Antwort zu den Punkten 26 bis 35 der Anfrage:

 

Diese Daten stehen nicht zur Verfügung und können ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.