2022/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0249-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2138/J der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Einleitend verweise ich zu den Fragen 9 bis 16 auf den Umstand, dass bei der
Anfragebeantwortung alle Zahlungen der Europäischen Union, die direkt an mein Ressort geleistet wurden, angeführt werden. Zahlungen, die beim Bundesministerium für Finanzen eingingen ‑ auch wenn sie sich mittelbar auf Aufgaben meines Ressorts bezogen haben (wie z.B. EU-Kostenersätze für Dienstreisen oder ESF-Mittel) ‑ sind in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2139/J durch den Bundesminister für Finanzen angeführt.

Fragen 1 bis 8:

In den Jahren 2005 bis 2008 wurden durch mein Ressort keine Zahlungen an die Europäische Union oder an ihr zuordenbare Organisationen geleistet.

Fragen 9 und 10:

Im Jahr 2005 wurde beim ehemaligen Bundesministerium für soziale Sicherheit,

Generationen und Konsumentenschutz ein Zahlungseingang von der Europäischen Union in der Höhe von 12.562,12 € für den von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) zum Themenschwerpunkt „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" veranstalteten "Nationalen Informationstag 2004" verbucht.


Seitens der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die eine der Europäischen Union zuordenbare Organisation darstellt, wurden für Kampagnen im Bereich Arbeitsschutz 25.416 € ausbezahlt.

Fragen 11 und 12:

Im Rahmen der Durchführung der österreichischen EU-Präsidentschaft wurden durch mein Ressort folgende Veranstaltungen durchgeführt, die durch die europäische Kommission im Jahr 2006 mittels der nachstehenden Zahlungen kofinanziert wurden:

-       Konferenz Demografische Herausforderungen              210.000 €,

-       Konferenz Verbraucherrechte                                            40.000 €,

-       Konferenz soziale Dienstleistungen                                 210.000 €,

-       MISSOC (Informationssystem soziale Sicherheit)           56.000 €,

-       Round Table Brüssel (Armutskonferenz)             210.000 €,

-       Treffen der MISEP (Mutual Information System on Employment Policy)
Korrespondenten                                                                 34.937 €,

-       Konferenz "Innovationen in der Arbeitsmarktpolitik - Neue Herausforderungen in Zeiten der Globalisierung"                                           215.363,03 €.

Weiters wurde im Jahr 2006 das Forschungsprojekt "Mikroökonometrische Evaluation der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Österreich" durch eine Zahlung in der Höhe von 60.210 € von der Europäischen Union kofinanziert.

Seitens der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden für Kampagnen im Bereich Arbeitsschutz 22.777 € ausbezahlt.

Fragen 13 und 14:

Für die nachstehenden ‑ bereits bei der Beantwortung der Fragen 11 und 12 angeführten - Veranstaltungen im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft gingen noch im Jahr 2007 Zahlungen der Europäischen Union ein:

-       Konferenz Demografische Herausforderungen              89.772,21 €,

-       Konferenz soziale Dienstleistungen                                 29.839,48 €,

-       MISSOC (Informationssystem soziale Sicherheit)         23.422,71 €,

-       Round Table Brüssel (Armutskonferenz)             13.337,57 €,

-       Treffen der MISEP (Mutual Information System on Employment Policy)
Korrespondenten                                                               11.641,10 €,

Beim bereits erwähnten Forschungsprojekt "Mikroökonometrische Evaluation der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Österreich" kam es im Jahr 2007 zur 2. Teilzahlung in der Höhe von 140.490 €.

Im Rahmen des Europäischen Jahres der "Chancengleichheit für alle 2007" führte die Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat eine Informationskampagne auf nationaler Ebene durch. Von den Gesamtkosten von 426.279,27 € wurden durch die Europäischen Kommission 213.119,64 € getragen.

Seitens der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden für Kampagnen im Bereich Arbeitsschutz 22.596 € ausbezahlt.


 

Fragen 15 und 16:

Im Jahr 2008 ging bei meinem Ressort eine Zahlung in der Höhe von 35.501,81 € als Kofinanzierung für das Forschungsprojekt "Makroökonomische Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik" ein.

Im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms für Beschäftigung und soziale Solidarität (PROGRESS) führte die Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat das Projekt „Follow-up zum Jahr der Chancengleichheit 2007“ durch, zu dem die EU einen Beitrag von 52.478,16 € geleistet hat.

Im Jahr 2008 wurden von der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Sachleistungen im Wert von 29.450 € für Kampagnen im Bereich Arbeitsschutz geordert. Weiters wurde von Seiten der Agentur im Jahr 2008 die Organisation einer Veranstaltung (Partnership Meeting) unentgeltlich zur Verfügung gestellt, was einem Wert von 11.950 € entspricht. Seit dem Jahr 2008 hat die Agentur ihre Unterstützungsleistung dahingehend modifiziert, dass die Unterstützungsgelder nicht mehr direkt überwiesen werden, sondern bei der Agentur Sachleistungen geordert werden können.

Frage 17:

Eine Beurteilung für das Jahr 2009 ist derzeit nicht möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen