2069/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0018-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 


Wien, am     . Juli 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 13. Mai 2009 unter der Nr. 2070/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verkehrsübertretungen von Diplomaten gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Wie viele Personen haben die Bezahlung von Strafzetteln aufgrund von Verkehrsübertretungen jeweils in den letzten 3 Jahren mit dem Hinweis auf ihre diplomatische Immunität nicht bezahlt?

Ø      In welcher Höhe konnten deshalb jeweils in den letzten 3 Jahren Verkehrsstrafen nicht eingehoben werden?

 

Diese Fragen kann ich nicht beantworten, da keine statistischen Aufzeichnungen über die Verweigerung der Bezahlung von Organmandaten, Anonymverfügungen oder sonstigen Strafbescheiden unter Berufung auf eine allfällige diplomatische Immunität vorliegen.


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø      Welche Verkehrsübertretungen wurden dabei wie oft begangen?

Ø      Aus welchen Staaten stammen die jeweiligen Personen, die Verkehrsübertretungen begangen haben, aufgrund ihrer diplomatischen Immunität aber die Strafzettel nicht bezahlt haben?

 

Auch darüber existieren keine statistischen Aufzeichnungen bei den Behörden.

Lediglich das Bundesland Wien teilt mit, dass im Zeitraum Juni 2006 bis Mai 2009 6.366 eingelangte Beanstandungen wegen Verletzung der Straßenverkehrsordnung sowie 31.283 wegen Verletzung des Parkometergesetzes durch Fahrzeuge mit WD-Kennzeichen herauslesbar sind. Diese Beanstandungen wurden zur Gänze als „nicht verfolgbar“ storniert.

Weitere Auswertungen hinsichtlich Nationalitäten stehen nicht zur Verfügung.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø      Wie viele Personen, die diplomatische Immunität besitzen, haben jeweils in den letzten 3 Jahren Verkehrsunfälle verursacht?

Ø      Wie viele Personen wurden dabei verletzt bzw. getötet?

Ø      Aus welchen Staaten stammen die jeweils an Unfällen beteiligten Personen mit diplomatischer Immunität?

 

Es werden diesbezüglich keine gesonderten statistischen Aufzeichnungen geführt.

Aus der österreichischen Straßenverkehrsunfallstatistik ist nicht ersichtlich, ob Personen, die an Straßenverkehrsunfällen beteiligt waren, diplomatische Immunität genießen oder nicht. Dieses Merkmal wird im Unfalldatenzählblatt nicht erfasst.

 

 

Zu Frage 8:

Ø      Gibt es bzgl. der Behandlung von Verkehrsübertretungen oder der Nichtbezahlung von Strafen einen Unterschied, ob ein Fahrzeug auf eine bestimmte Person oder auf eine bestimmte diplomatische Vertretung angemeldet ist?

 

Bezüglich der Behandlung von Verkehrsübertretungen gibt es keinen Unterschied, ob ein Fahrzeug auf eine bestimmte Person oder auf eine bestimmte diplomatische Vertretung angemeldet ist. Gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes ist ein Verwaltungsstrafverfahren regelmäßig gegen eine bestimmte natürliche Person als Beschuldigten zu führen, insoweit nicht von der Möglichkeit einer Anonymverfügung Gebrauch gemacht werden kann.

 

Zu Frage 9:

Ø      Inwieweit haben Personen, die diplomatische Immunität besitzen, jeweils in den letzten 3 Jahren Fahrerflucht begangen?

 

Darüber existieren bei den Behörden keine statistischen Aufzeichnungen.


Zu Frage 10:

Ø      Sind Personen, die diplomatische Immunität besitzen, im Vormerksystem erfasst und wenn ja, wie viele und mit wie vielen Vormerkungen?

 

Die diplomatische Immunität stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Eintragungen im Vormerksystem setzen eine rechtskräftige Bestrafung voraus, die es in diesen Fällen nicht gibt; daher kann auch keine Eintragung im Vormerksystem erfolgen.

Im Übrigen wäre diplomatische Immunität kein im Vormerksystem erfassbares Merkmal, sodass eine diesbezügliche Auswertung auch nicht möglich wäre.