2071/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0143-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2073/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten (2005/212/JI)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die Hüterin des Gemeinschaftsrechts ist die Europäische Kommission. Die Umsetzung sekundären Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union fällt nicht in meine Vollzugskompetenz. Mir sind allerdings – was die praktische Effizienz der Regelungen in den anderen Mitgliedstaaten anlangt – keine Missstände bekannt geworden.

Österreich hat der Europäischen Kommission und dem Generalsekretariat des Rates im Juni 2009 über die Umsetzungsmaßnahmen zum „Rahmenbeschluss 2005/212/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten“ berichtet. Aus meiner Sicht kann von einer vollständigen Umsetzung ausgegangen werden.

Zu 4:

Seit Ende letzten Jahres gibt es die ‚Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Erträge aus organisierter Kriminalität Straftaten „dürfen sich nicht auszahlen“ vom 20. November 2008, KOM(2008) 766 endgültig’, abrufbar unter:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0766:FIN:DE:PDF.

 

. Juli 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)