2174/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Juli 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0109-I/4/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2121/J vom 20. Mai 2009 der Abgeordneten Karl Öllinger Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

Einleitend ist zu bemerken, dass die primäre Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Fragen betreffend die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend bzw. beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegt, an die im Wesentlichen gleichlautende schriftliche Anfragen (2120/J und 2122/J) gestellt wurden. Hinsichtlich der Beantwortung der konkreten Fragen ist daher auf deren Beantwortung zu verweisen.

 

Zu Frage 4.) ist festzuhalten, dass im Jahr 2008 keine Einvernehmensherstellung im Sinne des § 446 Abs. 3 erfolgte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.