2174/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0109-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2121/J vom 20. Mai 2009 der Abgeordneten Karl Öllinger Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 9.:
Einleitend ist zu bemerken, dass die primäre Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Fragen betreffend die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend bzw. beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegt, an die im Wesentlichen gleichlautende schriftliche Anfragen (2120/J und 2122/J) gestellt wurden. Hinsichtlich der Beantwortung der konkreten Fragen ist daher auf deren Beantwortung zu verweisen.
Zu Frage 4.) ist festzuhalten, dass im Jahr 2008 keine Einvernehmensherstellung im Sinne des § 446 Abs. 3 erfolgte.
Mit freundlichen Grüßen