2183/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0151-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2156/J-NR/2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „kostspieliger Freizeitangebote im Jugendvollzug in der Justizanstalt Wien-Josefstadt“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Justizanstalt Wien-Josefstadt bietet im Jugendvollzug je zwei Wochenstunden Fußball- und Tischtennistraining, Gitarre- und (für weibliche Insassen) Kreativunterricht. Weiters finden 14tägig ein Zeichen- sowie zweimal im Monat (für weibliche Insassen) ein Koch- und ein Nähkurs statt. Das Angebot wird durch einen mehrmals pro Woche stattfindenden Gruppensport abgerundet und – bei entsprechender Personalkapazität – durch Tischfußball, Darts oder Krafttraining ergänzt.
Dieses Angebot ist für eine sinnvolle Freizeitgestaltung (vgl. § 58 Abs. 1 StVG) notwendig.
Zu 2 bis 4:
Um das Freizeitangebot aufrecht erhalten zu können, werden (mangels Personalkapazität) teilweise externe Anbieter beschäftigt. Dabei handelt es sich um Musik- und Zeichenlehrer, Tischtennis- und Fußballtrainer sowie um einen Cartoonisten.
Die monatlich dafür anfallenden Kosten betragen je 630 Euro für das Fußball- und das Tischtennistraining, 360 Euro für den Gitarreunterricht, 280 Euro für den Kreativunterricht sowie 142 Euro für die Leistungen des Cartoonisten.
Zu 5:
Am Kreativunterricht nehmen zehn weibliche Insassen teil. Die übrigen Freizeitangebote werden von männlichen Insassen in Anspruch genommen, und zwar sind dies beim Fußballtraining je zehn Jugendliche bzw. junge Erwachsene, beim Tischtennistraining je sieben Jugendliche bzw. junge Erwachsene, beim Gitarreunterricht insgesamt vier Jugendliche bzw. junge Erwachsene sowie bei der Zeichengruppe fünf Jugendliche. Die Angaben beziehen sich auf einen monatlichen Durchschnittswert.
Zu 6:
Die Verrechnung mit den externen Betreuern erfolgt auf Honorarbasis und geht zu Lasten des Budgets. In der Anfrageeinleitung wird zutreffend auf den pädagogischen Wert einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung hingewiesen. Strafgefangene, denen es gelingt, ihre Freizeit mit zufriedenstellender Beschäftigung zu füllen, haben bessere Chancen ein straffreies Leben zu führen als Menschen, die sich nur schlecht oder gar nicht selbst beschäftigen können. Der dargestellte, im Verhältnis zum Gesamtbudget recht geringe finanzielle Aufwand für die Freizeitgestaltung der Strafgefangenen ist daher jedenfalls vertretbar.
. Juli 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)