Zu 2189/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.09.2009
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BM für Gesundheit

Ergänzung zu Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am 31. September 2009

GZ: BMG-11001/0255-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Im Nachhang zu der bereits unter GZ BMG-11001/0200/-I/5/2009 ergangenen Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2344/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen darf ich ergänzend die nunmehr eingelangten Daten zu den Fragen 2 bis 9 und 14 übermitteln:

 

 

Frage 2:

In den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Tirol wurden insgesamt 39 Betriebskontrollen durchgeführt, in Salzburg wurden im Rahmen der zu Frage 12 angeführten Schwerpunktsaktion 3 Proben gezogen. Direkt in Speisewagenbetrieben nicht aktiv waren die Bundesländer Burgenland und Vorarlberg und Wien; in Wien wurden jedoch Zulieferbetriebe kontrolliert. Ursächlich waren im Wesentlichen der kurze Aufenthalt der Züge bzw. die Kürze der zurückzulegenden Bahnstrecken bis zum Verlassen des Zuständigkeitsgebietes, das Nichtvorhandensein entsprechender Betriebe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich sowie ein geringes Risiko wegen des eingeschränkten Speisenangebotes.

 

Fragen 3 und 4:

Am Standort von Speisewagenbetrieben bzw. an Betriebsstandorten von Speisewagenbetrieben wurden – mit Ausnahme von Wien - keine Kontrollen durchgeführt.

 

Dazu ist festzustellen, dass in vielen Bundesländern kein Standort von Speisewagenbetrieben existiert und weiters, dass Kontrollen in gegebenenfalls vorhandenen stationären Betriebsstandorten wenig sinnvoll sind, da sie nur einen Teil der notwendigen Betriebskontrolle umfassen könnten. Effiziente Betriebskontrollen beinhalten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Lebensmittel, werden also durchgeführt, während die Wagons unterwegs sind.

 

In der Regel werden Speisewagenunternehmer/-betriebe von anderen Lebensmittelunternehmern (z. B. Cateringbetrieben) beliefert, bei denen diese Zulieferung nur einen (oft geringen) Teilbereich darstellt. Derartige Betriebe werden selbstverständlich kontrolliert, jedoch nicht als Zulieferer von Speisewägen erfasst.

 

In Wien sind 2 Zulieferbetriebe etabliert und als solche bekannt; beide wurden kontrolliert, es gab weder Beanstandungen noch sonstige Probleme.

 

Frage 5:

Kärnten:

4 Kontrollen; Es wurden keine Mängel festgestellt.

 

Niederösterreich:

8 Kontrollen (österreichische, tschechische, schweizer und ungarische Betreiber)

Festgestellte Mängel:           schadhafte bzw. schimmelige Dichtungen;

                                                beschädigte bzw. schimmelige Silikonfugen;

                                                fehlende Kopfbedeckung (Personalhygiene);

                                                nicht eingehaltene Lagertemperaturen;

                                                fehlende Warmwasserversorgung beim

Handwaschbecken des PersonalWC;

fehlende Handwaschbecken bzw. Armaturen im Küchenbereich.

 

Oberösterreich:

7 Kontrollen (österreichische, deutsche, schweizer Betreiber)

Festgestellte Mängel: beim Handwaschbereich fehlten in einem Fall zuerst die Papierhandtücher, eine Papierhandtuchrolle wurde daraufhin umgehend bereitgestellt; sonst wurden keine Mängel festgestellt.

 

Steiermark:

6 Kontrollen (österreichische Betreiber)

Hygienenmängel

 

Tirol:

14 Kontrollen (österreichische, deutsche, schweizer, italienische Betreiber)

Hygienemängel

 

Frage 6:

Über die zur Schwerpunktaktion gezogenen Proben (siehe Frage 12) hinaus wurden 2 Proben gezogen; sie waren nicht zu beanstanden.

 

Frage 7:

Anzeigen wegen Übertretung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004  über Lebensmittelhygiene, Aufforderungen gem. § 39 Abs. 2 LMSVG.

 

Frage 8:

Es wurden keine Beschwerden an die Lebensmittelaufsicht herangetragen.

 

Frage 9:

Es gab keinen konkreten Anlassfall, der eine Zusammenarbeit erforderlich machte. Allgemein wird auf die Ausführungen zu den Fragen 10 und 11 (beantwortet mit GZ BMG-11001/0200/-I/5/2009) hingewiesen.

 

Frage 14:

In einem Bundesland sind 6 Kontrollen geplant; Proben werden entnommen, wenn sich bei den Revisionen ein entsprechender Verdacht zeigt.

4 Kontrollen wurden bereits durchgeführt, es konnten keinerlei Mängel festgestellt werden.