2461/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0215-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. August 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2579/J-NR/2009 betreffend Interview Dr. Springer, Wiener Zeitung vom 13.05.2009 betreffend Vergabe kunsthandwerklicher Aufträge, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 30. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Österreichischen Bundestheater wurden gemäß den Bestimmungen des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG), BGBl. I Nr. 108/1998, mit 1. September 1999 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Sie sind nunmehr als ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nämlich der Bundestheater Holding GmbH, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und Theaterservice GmbH, bestehendes Unternehmen organisiert. Während die
Bundestheater-Holding GmbH zu 100 % im Eigentum des Bundes steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der Bundestheater-Holding. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes.

 

Als Angelegenheiten der Vollziehung sind von der Interpellationspflicht daher nur jene Aufgaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundestheater-Holding betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften, insbesondere solche der


Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding, unterliegen grundsätzlich nicht der Interpellation. Eine Ausnahme hievon sieht § 13 Abs. 6 BThOG vor, der bestimmt, dass die von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundeskanzler entsandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns gegenüber der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. gegenüber dem entsendenden Bundesminister über die Beschlüsse des (jeweiligen) Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Erläuterungen zu dieser Bestimmung führen hiezu aus, dass durch die vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht der Bundesminister in den Angelegenheiten der Gesellschaften sichergestellt werden soll. Dies bedeutet, dass nur in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, in denen auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichtsrates vorliegen.

 

Über die gegenständlichen Fragen liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor, sie unterliegen daher auch aus diesem Titel nicht der Interpellationspflicht.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

Anzumerken ist, dass auf Grund vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns der Dekorationsbau und die Herstellung von Kostümen für die Produktionen des Burgtheaters, der Wiener Staatsoper und der Volksoper Wien grundsätzlich in den konzerneigenen Werkstätten der Theaterservice GmbH erfolgen. Diese sind in Wien angesiedelt, mit Ausnahme einer zusätzlichen Produktionsstätte für Schlosserarbeiten in der Slowakei und einer solchen für Bildhauerarbeiten in Rumänien. Vom Gesamtumsatz der Theaterservice GmbH. aus dem Dekorationsbau entfallen jedoch lediglich rund 7 % auf die Slowakei und rund 1,8 % auf Rumänien. Die Auftragsvergabe erfolgt immer nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

 

Es fließen daher seitens der Österreichischen Bundestheater aus diesem Titel keinesfalls wesentliche österreichische Budgetmittel ins Ausland ab, auch nicht im Wege von bundestheatereigenen, im Ausland befindlichen Werkstätten, sondern tritt die
Theaterservice GmbH ganz im Gegenteil auch im Ausland als Anbieter kunsthandwerklicher Leistungen auf.

 

Wie der Geschäftsführer der Bundestheater-Holding zu dem in der gegenständlichen Anfrage angeführten Zitat in der Tageszeitung „Wiener Zeitung“ vom 13. Mai 2009 mitgeteilt hat, soll mit dieser Aussage ganz klar auf die Wichtigkeit der bundestheatereigenen Werkstätten hingewiesen werden, die der Garant für die von den Bundestheatern auch im Bereich des Bühnen- und Kostümbildes geforderte hohe künstlerische Qualität sind.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 hingewiesen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.