2471/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

                                                                             

GZ: BKA-353.290/0127-I/4/2009                                      Wien, am        . August 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Juni 2009 unter der Nr. 2423/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Frage 1 bis7:

Ø       Existieren in Ihrem Ressort Studien zur geschlechterspezifischen Aufschlüsselung des Budgets?

Ø       Wenn ja, welche?

Ø       Wenn ja, in welchen Jahren wurden diese durchgeführt?

Ø       Wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt und wie hoch waren die Kosten dieser Studien in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø       Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese?

Ø       Wenn ja, welche Aspekte wurden dabei berücksichtigt?

Ø       Wenn nein, warum nicht und wurde schon einmal in Erwägung gezogen solche durchzuführen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1002/J.

 

Zu den Fragen 8 bis 13:

Ø       Welche Kosten werden in Ihrem Ministerium durch Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen von Frauen in den Jahren 2005/2006/2007/2008 verursacht?

Ø       Gibt es Statistiken zu diesem Thema?

Ø       Wenn ja, welche?

Ø       Wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt und wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø       Wie, von wem und nach welchen Kriterien werden solche Maßnahmen beschlossen?

Ø       Welche Instanz trägt die letzte Entscheidung über solche Geldvergaben?

 

Im Wesentlichen kommt das gesamte Budget der Frauenministerin der Verhinderung von Benachteiligungen von Frauen zu gute. Die Budgetentwicklung ist der folgenden Statistik zu entnehmen:

 

 

Förderungen (UT 6)

Lt. BVA in €

Aufwendungen (UT 8)

Lt. BVA in €

Budgetmittel gesamt

lt. BVA in €

2005

3.550.000,00

2.500.000,00

6.050.000,00

2006

3.550.000,00

2.500.000,00

6.050.000,00

2007

4.000.000,00

4.164.000,00

8.164.000,00

2008

4.655.000,00

4.396.000,00

9.051.000,00

 

 

Für Statistiken über die Verwendung der Budgetmittel für Frauenangelegenheiten erwachsen keine Kosten, da diese von Mitarbeiterinnen meines Ressorts erstellt werden. Die Kriterien für den Bereich der Frauenprojektförderung sind auf meiner Website (http://www.frauen.bka.gv.at) ersichtlich. Die letzte Entscheidung über die Geldvergabe obliegt meiner Verantwortung als Frauenministerin.

 

Zu den Fragen 14 bis 18:

Ø       Welche Kosten werden in Ihrem Ministerium durch “Frauenverträglichkeitsprüfungen“ verursacht?

Ø       Gibt es Statistiken zu diesem Thema?

Ø       Wenn ja, welche?

Ø       Wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt und wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø       Sind sogenannte „Frauenverträglichkeitsprüfungen“ zukünftig in Ihrem Ministerium geplant?

 

Durch eine Gesetzesfolgenabschätzung werden die Folgen geplanter Rechtsvorschriften einer Bewertung unterzogen. Nach den legistischen Richtlinien sind im Vorblatt (zu den Erläuterungen) von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesministerien Aussagen über bestimmte Auswirkungen des entsprechenden Regelungsvorhabens zu treffen. Seit dem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 sind auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen darzustellen. Der Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik bietet hierbei praxisnahe Unterstützung an. Im Rahmen der Erstellung von Rechtssetzungsvorhaben sind die Kosten dieser Prüfung nicht feststellbar.

 

Zu den Fragen 19 bis 23:

Ø      Existieren spezielle Frauenförderungsmaßnahmen in Ihrem Ministerium?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø      Wenn nein, warum nicht und wurde schon einmal in Erwägung gezogen solche durchzuführen?

Ø      Welche Frauenförderungsmaßnahmen sind zukünftig in Ihrem Ministerium geplant?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2422/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

 

Mit freundlichen Grüßen