2472/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0128-I/4/2009 Wien, am . August 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Juni 2009 unter der Nr. 2534/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verkehrsstrafen des Bundesministeriums für Frauen und öffentlicher Dienst“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Fahrzeuge werden von Ihnen bzw. Ihrem Kabinett verwendet?
Ich verwende ein Fahrzeug. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros verwenden nach dienstlichem Bedarf die Fahrzeuge des Bundeskanzleramts.
Ø Wie viele Kilometer pro Jahr werden mit diesen Fahrzeugen jeweils gefahren?
Bis zum Stichtag 18. Juni 2009 wurden mit meinem Dienstwagen insgesamt 23.495 km zurückgelegt.
Zu den Fragen 3, 4, 9 und 11:
Ø Wie viele weitere Fahrzeuge werden von Ihrem Ministerium verwendet?
Ø Wie viele Kilometer pro Jahr werden mit diesen Fahrzeugen jeweils gefahren?
Ø Wie viele Unfälle wurden von Dienstautos Ihres Ministeriums jeweils seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verursacht?
Ø In wie vielen Fällen, aus welchen Gründen und auf welche Dauer wurde den Lenkern von Dienstautos des Ministeriums im Zuge von dienstlichen Fahrten in dieser Gesetzgebungsperiode der Führerschein entzogen?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2527/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu den Fragen 5 bis 8 und 12:
Ø Wie viele Verkehrsdelikte wurden mit den Dienstautos jeweils seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode begangen?
Ø Wie hoch waren die jeweiligen Strafen und wurden diese aus privaten Mitteln oder aus dem Budget des Ministeriums beglichen?
Ø Unter welchem Ansatz bzw. welcher Untergliederung wurde die Bezahlung von Strafgeldern seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verbucht?
Ø Wie häufig wurden Fahrzeuge des Ministers, des Kabinetts bzw. des Ministeriums von zur Geschwindigkeitsüberwachung aufgestellten technischen Anlagen erfasst?
Ø Unter welchem Ansatz bzw. welcher Untergliederung wurde die Bezahlung von Strafgeldern im Zuge von Führerscheinabnahmen seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verbucht?
Mit meinem Dienstauto wurden im angefragten Zeitraum keine Verkehrsdelikte begangen. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2527/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 10:
Ø In wie viele Unfälle waren die Dienstautos von Ihnen, Ihres Kabinetts bzw. des Ministeriums seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode in Unfälle verwickelt?
Mein Dienstauto war im angefragten Zeitraum in keine Unfälle verwickelt. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2527/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Mit freundlichen Grüßen