2474/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben
am 16. Juni 2009 unter der Zl. 2424/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
das „Gender Budgeting" in Österreich" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ich verweise
auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1003/J-NR/2009
vom 20. Februar 2009
sowie auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl. 1617/J-NR/2009 vom 1. April 2009.
Österreich
hat die Frauenrechtskonvention (CEDAW) der Vereinten Nationen 1982 ratifiziert
und berichtet
regelmäßig an das sogenannte CEDAW-Komitee. Der sechste periodische
Bericht Österreichs wurde am 23. Jänner 2007 vom CEDAW-Komitee
geprüft. Die daran
teilnehmende österreichische Delegation
wurde von einem Vertreter meines Ressorts geleitet.
In seinen abschließenden Bemerkungen hob das CEDAW-Komitee eine
Reihe positiver
Aspekte hervor, darunter auch die Entwicklung von Strukturen und Mechanismen
auf dem
Gebiet des Gender-Mainstreaming auf
Bundesebene.
Zu den Fragen 8 bis 13 und 19 bis 23:
Gemäß § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-G1BG), BGBl. Nr.
100/1993, habe
ich am 19. Jänner 2009 eine Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan
für das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) erlassen.
Die Finanzierung der im Frauenförderungsplan enthaltenen Maßnahmen
erfolgt aus dem
laufenden Budget des BMeiA und fließt den Grundsätzen des Gender
Mainstreaming
entsprechend in alle relevanten Arbeitsbereiche meines Ressorts ein.
Der Erfolg der Umsetzung von
Maßnahmen zur Förderung von Frauen im BMeiA wird
laufend auf Basis genderspezifischer
Statistiken, die den Frauenanteil im Personalstand des
BMeiA oder in Führungspositionen des BMeiA aufzeichnen,
überprüft.
Zu den Fragen 14 bis 18:
Die
Überprüfung geschlechtsspezifischer Auswirkungen im
Tätigkeitsbereich des BMeiA
wird etwa im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt: Alle
bilateralen
Entwicklungszusammenarbeitsprogramme werden im Hinblick auf die Gleichstellung
von
Mädchen und Frauen überprüft. Diese Überprüfung
erfolgt durch die Sektion VII
„Entwicklungszusammenarbeit
sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen
Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik" des BMeiA
sowie die
Austrian Development Agency (ADA) im Sinne
des Gender Mainstreaming und verursacht
keine zusätzlichen Kosten.