2474/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben
am 16. Juni 2009 unter der Zl. 2424/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend das „Gender Budgeting" in Österreich" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1003/J-NR/2009
vom 20. Februar 2009 sowie auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Zl. 1617/J-NR/2009 vom 1. April 2009.

Österreich hat die Frauenrechtskonvention (CEDAW) der Vereinten Nationen 1982 ratifiziert
und berichtet regelmäßig an das sogenannte CEDAW-Komitee. Der sechste periodische
Bericht Österreichs wurde am 23. Jänner 2007 vom CEDAW-Komitee geprüft. Die daran
teilnehmende österreichische Delegation wurde von einem Vertreter meines Ressorts geleitet.
In seinen abschließenden Bemerkungen hob das CEDAW-Komitee eine Reihe positiver
Aspekte hervor, darunter auch die Entwicklung von Strukturen und Mechanismen auf dem
Gebiet des Gender-Mainstreaming auf Bundesebene.


Zu den Fragen 8 bis 13 und 19 bis 23:

Gemäß § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-G1BG), BGBl. Nr. 100/1993, habe
ich am 19. Jänner 2009 eine Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan für das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) erlassen.
Die Finanzierung der im Frauenförderungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt aus dem
laufenden Budget des BMeiA und fließt den Grundsätzen des Gender Mainstreaming
entsprechend in alle relevanten Arbeitsbereiche meines Ressorts ein.

Der Erfolg der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Frauen im BMeiA wird
laufend auf Basis genderspezifischer Statistiken, die den Frauenanteil im Personalstand des
BMeiA oder in Führungspositionen des BMeiA aufzeichnen, überprüft.

Zu den Fragen 14 bis 18:

Die Überprüfung geschlechtsspezifischer Auswirkungen im Tätigkeitsbereich des BMeiA
wird etwa im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt: Alle bilateralen
Entwicklungszusammenarbeitsprogramme werden im Hinblick auf die Gleichstellung von
Mädchen und Frauen überprüft. Diese Überprüfung erfolgt durch die Sektion
VII
„Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen
Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik" des BMeiA sowie die
Austrian Development Agency (ADA) im Sinne des Gender Mainstreaming und verursacht
keine zusätzlichen Kosten.