2480/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien                                                                                      

                                                                                                        

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Kitzmüller und weitere Abgeordnete haben am                 16. Juni 2009 unter der Zahl 2428/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das ’Gender Budgeting’ in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1007/J verwiesen.

 

Zu den Fragen 8 bis 13 sowie 19 bis 23:

Ziele und Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen von Frauen sind im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993 i.d.F. BGBl. Nr. 97/2008, vorgegeben.

In Vollziehung des § 11a leg.cit. ist der geltende Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Inneres, BGBl. II Nr. 418/2008, am 27. November 2008 in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist eine Vielzahl von allgemeinen Frauenförderungsmaßnahmen (wie etwa Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur beruflichen Lebensplanung, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc.) enthalten. Die sich aus der Vollziehung der genannten Rechtsnormen ergebenden Kosten können nicht erhoben werden.

 


Zu den Fragen 14 bis 18:

Seit Juni 2007 steht zu geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen ein anschaulicher und praxisnaher Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik zur Verfügung. Kostenaufstellungen und Statistiken zu diesem Thema werden nicht geführt.