2481/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                       

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurzmann, Dr. Winter sowie weitere Abgeordnete haben am 16. Juni 2009 unter der Zahl 2454/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausschreitungen bei der Demonstration gegen die EU-Wahlkundgebung in Graz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein.

 

Zu Frage 2:

Unter Zugrundelegung des Verhältnismäßigkeitsprinzips wurde keine Auflösung der Versammlung angestrengt.

 

Zu Frage 3:

Ca. 180.

 

Zu Frage 4:

Ca. 550.

 

Zu Frage 5:

Vermummungen konnten nicht festgestellt werden.

 

Zu Frage 6:

Nein.

 

Zu Frage 7:

Unter Zugrundelegung des Verhältnismäßigkeitsprinzips wurden keine Gegenmaßnahmen gesetzt.

 

Zu Frage 8:

Es wurden keine Verletzungen bekannt bzw. angezeigt.

 

Zu Frage 9:

Als Wurfgeschosse wurden Gemüse, rohe Eier und mit Wasser gefüllte Luftballons eingesetzt.

 

Zu Frage 10:

Es wurden als einsatztaktische Maßnahme weitere Kräfte hinzugezogen.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ja.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Die Auswertung des Videomaterials und die damit einhergehenden Ermittlungen waren zum Zeitpunkt der Bearbeitung der gegenständlichen Anfrage noch im Gange.

 

Zu Frage 15:

Würfe gegen Passanten konnten nicht festgestellt werden.

 

Zu Frage 16:

In Bezug auf die Würfe erfolgten einsatztaktische Maßnahmen; eine Auflösung wurde für unverhältnismäßig erachtet.

 

Zu Frage 17:

Es wurden 26 mit Wasser gefüllte Luftballons abgenommen.

 


Zu den Fragen 18 und 19:

Eine Identitätsfeststellung erfolgte. Anzeigen wurden wegen fehlender rechtlicher Grundlagen nicht erstattet.

 

Zu Frage 20:

Ja.

 

Zu Frage 21:

Mangels Grundlagen, die eine Versagung der weiteren Teilnahme begründet hätten, konnte die weitere Teilnahme nicht unterbunden werden.

 

Zu Frage 22:

Der behördliche Einsatzleiter war Hofrat Dr. Lecker.

 

Zu Frage 23:

Derzeit nicht.

 

Zu Frage 24:

Nein.

 

Zu den Fragen 25 und 26:

Keine.

 

Zu den Fragen 27 und 28:

Nach Ende der Wahlkundgebung wurde im Zuge der nicht angemeldeten Versammlung eine Person durch einen Faustschlag leicht verletzt.

 

Zu Frage 29:

Nein.

 

Zu Frage 30:

Es lag kein Untersagungsgrund nach dem Versammlungsgesetz vor.

 

Zu Frage 31:

Ca. 80.

 

Zu Frage 32:

Der Demonstrationszug führte auf der Route Hauptplatz – Herrengasse – Jakominiplatz – Schmiedgasse – Hauptplatz.

 

Zu den Fragen 33 und 34:

Im Bereich Jakominiplatz kam es zur Zersplitterung in Kleinstgruppen, sodass eine weitere Begleitung aller Gruppen durch die polizeilichen Kräfte nicht durchführbar war. Die Einheiten befanden sich aber im Einsatzraum.

 

Zu Frage 35:

Es liegen keine Informationen über die Anforderung von Amtshilfe vor.

 

Zu Frage 36:

Die Schließung war zum Schutz zweier Parteien erforderlich. Zudem war nicht abschätzbar, welche Aktionen von den Demonstrationsteilnehmern zu erwarten waren.

 

Zu den Fragen 37 bis 39:

Das Verhalten stellt keinen Verstoß gegen Vorschriften dar, da gemäß SPG gefährlichen Angriffen vorzubeugen ist. Dienstrechtliche Konsequenzen sind nicht in Aussicht genommen.

 

Zu Frage 40:

4

 

Zu Frage 41:

Die Sperre der Dienststelle wurde nach vier Minuten aufgehoben, weshalb keine Verstärkungsanforderung notwendig war.

 

Zu den Fragen 42 und 43:

In der Polizeiinspektion gab es zum Zeitpunkt der Ereignisse keine Kenntnis von bedrohten Jugendlichen.

 

Zu den Fragen 44 und 45:

Ja.

 


Zu Frage 46:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 47 bis 50:

Die Veranstaltung wurde von einem Dokumentationsteam gefilmt. Die Auswertungen waren zum Zeitpunkt der Bearbeitung der gegenständlichen Anfrage noch im Gange.

Zu Frage 51:

Der behördliche Einsatzleiter war HR Dr. Lecker.

 

Zu den Fragen 52 bis 55:

Es gab keine Verhaftungen.

 

Zu Frage 56:

Die Ermittlungen waren zum Zeitpunkt der Bearbeitung der gegenständlichen Anfrage noch im Gange.

 

Zu Frage 57:

Eine.

 

Zu den Fragen 58 und 59:

Keine.

 

Zu Frage 60:

8

 

Zu Frage 61:

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung der gegenständlichen Anfrage waren keine strafbaren Taten am Grazer Hauptplatz bekannt. Die weiteren Auswertungen sind noch im Gange.

 

Zu Frage 62:

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung der gegenständlichen Anfrage war eine Anzeige wegen Körperverletzung bekannt.

 


Zu den Fragen 63 und 64:

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung der gegenständlichen Anfrage sind keine entstandenen Sachschäden bekannt.

 

Zu Frage 65:

€ 18.506,52

 

Zu Frage 66:

118

 

Zu den Fragen 67 und 68:

Es wurde für die eingesetzten Beamten keine Belohnung beantragt.