2485/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am      August 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0129-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2426/J vom 16. Juni 2009 der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Zu diesen Fragestellungen wird auf die Ausführungen in der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 1005/J vom 20. Februar 2009 und Nr. 1620/J vom 1. April 2009 verwiesen und ergänzend ausgeführt wie folgt:

 

Die beiden Steuerstudien „Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich „geschlechtsneutral“?“ (Wien 2002) und „Ist die Einkommensbesteuerung geschlechtsneutral?“ (Working Paper 2/2006) des Bundesministeriums für Finanzen waren mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

 

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2243/J vom 21. November 2007 mitgeteilt, beliefen sich die Kosten für die vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) erstellte Studie „Gender Prüfung im Finanzressort“ auf 27.500,-- Euro.

 

Zu 8. bis 13. und 19. bis 23.:

Auf den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Finanzen, BGBl II Nr. 197/2006 wird verwiesen. Kosten zur Umsetzung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes und der darin vorgesehenen besonderen Fördermaßnahmen für Frauen sind als Dienstrechtsmaßnahmen vom Ressortbudget im Personal- und Sachaufwand bedeckt und nicht getrennt erhebbar. Darunter fallen beispielsweise die von den Gleichbehandlungs- und Frauenbeauftragten aufzuwendende Arbeitszeit und die Kosten der Dienstreisen zur Ausübung ihrer Funktionen zur Beratung und Unterstützung von Frauen, Tagungskosten, Schulungen und Seminare zu Gleichbehandlungs- und Gender-Themen oder spezielle Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen oder Sensibilisierungsmaßnahmen anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März oder des internationalen Männertages am 3. November.

 

Mit dem noch 2009 neu zu erlassenden Frauenförderungsplan soll das gesellschaftspolitische Bestreben der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und die Karrieremöglichkeiten von Frauen durch personelle, organisatorische und aus- und weiterbildende Maßnahmen besonders unterstützt werden.

 

Zudem hat die Personalentwicklungsabteilung des Bundesministeriums für Finanzen diverse Programme und Instrumente erarbeitet, die gewährleisten sollen, dass sowohl Mitarbeiter/innen als auch Führungskräfte „Fit für heute – Fit für morgen“ sind. In diesem Zusammenhang wurden seit mehreren Jahren Lehrgänge zur Qualifizierung von Führungskräften und Nachwuchsführungskräften durchgeführt. Des Weiteren gab es Schwerpunkte im Bereich Office- und Projektmanagement. Darüber hinaus bilden Mentoring-Programme, aber auch diverse weitere Personalentwicklungsinstrumente, wie beispielsweise der „KarriereKompass Karenz“, weitere Meilensteine in der Personalentwicklung des Bundesministeriums für Finanzen. Diese Maßnahmen können gleichermaßen von Frauen und Männern wahrgenommen werden, sodass eine eindeutige Zuordnung der Kosten für die Förderung von Frauen nicht möglich ist.


Bezüglich zukünftiger Frauenförderungsmaßnahmen in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Finanzen sei auf den Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2009 – Erläuterungen zum Bundesvoranschlag, Seite 93 ff verwiesen.

 

Zu 14. bis 18.:

Der Begriff der „Frauenverträglichkeitsprüfung“ ist im österreichischen Sprachgebrauch nicht üblich und auch im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht vorgesehen. Personelle, organisatorische und aus- und weiterbildende Maßnahmen sind im Sinne der Gleichbehandlung und Frauenförderung zu setzen und werden daran gemessen. Zusätzlich werden seit dem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen geprüft.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.