2486/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0046-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

 

Wien, am     . August 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Kitzmüller und weitere Abgeordnete haben am 16. Juni 2009  unter der Nr. 2433/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das „Gender Budgeting“ in Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø      Existieren in Ihrem Ressort Studien zur geschlechterspezifischen Aufschlüsselung des Budgets?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, in welchen Jahren wurden diese durchgeführt?

Ø      Wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt und wie hoch waren die Kosten dieser Studien in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø      Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese?

Ø      Wenn ja, welche Aspekte wurden dabei berücksichtigt?

Ø      Wenn nein, warum nicht und wurde schon einmal in Erwägung gezogen solche durchzuführen?


Ich darf auf die Beantwortungen zu den diesbezüglich bereits ergangenen Voranfragen wie insbesondere auf die schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 988/J-NR/2009 vom 19.2.2009 sowie Nr.1012/J-NR/2009 vom 20.2.2009 verweisen.

Darüber hinaus wäre die Analyse „Gender Budgeting in Forschungs- und Technologieprogrammen des bmvit“ anzuführen.

Das Forschungsprojekt hatte zum Ziel die quantitative personenbezogene Mittelverteilung als auch die qualitative Gleichstellungswirkung der bmvit Forschungs- und Technologieförderung zu untersuchen. Aufgrund der Datenlage wurden für die Analyse exemplarische Pilotprojekte ausgewählt. Quer über die Pilotprojekte bewegen sich die Frauenanteile bei den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zwischen 14% und 40%, bei den Projektleitungen zwischen 7% und 24%, je nachdem aus welchem F&E Sektor (universitärer, außeruniversitärer, industrieller) die Mehrheit der geförderten Projekte stammen.

Ergebnis der Analyse waren Empfehlungen zur Umsetzung von Gender Budgeting in den bmvit Forschungs- und Technologieprogrammen wie die Entwicklung eines umfassenden Gender Monitoring in den geförderten Projekten und eines Anreizsystems entlang den Erfahrungen anderer auch internationaler Förderungsorganisationen.

 

 

Zu den Fragen 8 bis 13 sowie 19 bis 23:

Ø      Welche Kosten werden in Ihrem Ministerium durch Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen von Frauen in den Jahren 2005/2006/2007/2008 verursacht?

Ø      Gibt es Statistiken zu diesem Thema?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt und wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø      Wie, von wem und nach welchen Kriterien werden solche Maßnahmen beschlossen?

Ø      Welche Instanz trägt die letzte Entscheidung über solche Geldvergaben?

Ø      Existieren spezielle Frauenförderungsmaßnahmen in Ihrem Ministerium?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, und wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø      Wenn nein, warum nicht und wurde schon einmal in Erwägung gezogen solche durchzuführen?

Ø      Welche Frauenförderungsmaßnahmen sind zukünftig in Ihrem Ministerium geplant?

 

Ich darf hierzu auf den Frauenförderungsplan (FFP) des bmvit vom 17. Juli 2008, BGBl. II Nr. 258/2008 verweisen.

Hinsichtlich der Kosten darf ich festhalten, dass diese aufgrund der Komplexität der Ermittlung nicht erhoben werden können, da der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand unvertretbar hoch wäre.

 

 

Zu den Fragen 14 bis 18:

Ø      Welche Kosten werden in Ihrem Ministerium durch „Frauenverträglichkeitsprüfungen“ verursacht?

Ø      Gibt es Statistiken zu diesem Thema?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt  und wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2005/2006/2007/2008?

Ø      Sind sogenannten „Frauenverträglichkeitsprüfungen“ zukünftig in Ihrem Ministerium geplant?

 

Im Vorblatt (zu den Erläuterungen) zu Rechtssetzungsvorhaben ist der Gesetzgeber verpflichtet, Aussagen über bestimmte Auswirkungen des Regelungsvorhabens zu treffen. Seit einem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 werden auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen geprüft.

Seit Juni 2007 steht diesbezüglich ein anschaulicher und praxisnaher Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik zur Verfügung.