2489/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0008-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . August 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Juni 2009 unter der Nr. 2480/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ASFINAG „Ombudsmann“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 12:

Ø      Ist es richtig, dass die ASFINAG mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kuchl eine Vereinbarung bzw. einen Vertrag als Baustellen-Ombudsmann geschlossen hat?

Ø      Welcher Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der ASFINAG hat mit Bgm. Wimmer die Vorgespräche für diese Vereinbarung geführt?

Ø      Welche und wie viele Personen haben diese Vereinbarung bzw. Vertrag unterzeichnet und welche Vertragsbedingungen sind dabei festgelegt worden?

Ø      Wurde dieser Vertrag von der Geschäftsführung der ASFINAG genehmigt?

Ø      Wie hoch ist die gesamte Aufwandsentschädigung, die Bgm. Wimmer von der ASFINAG erhalten hat?

Ø      Seit wann werden von der ASFINAG Baustellen-Ombudsmänner eingesetzt und welche Personen (wie Bgm., Gemeinderäte bzw. –vorstände, Stadträte, etc.) hat die ASFINAG als Baustellen-Ombudsmann bisher beauftragt und dafür finanziell entschädigt (Bitte um detaillierte Auflistung der Personen nach Bauprojekten in den jeweiligen Bundesländern)?

Ø      In welchem „Arbeits- bzw. Angestelltenverhältnis“ stehen diese Ombudsmänner?

Ø      Welche Personen sind derzeit als Baustellen-Ombudsmänner für die ASFINAG tätig und werden dafür entschädigt (Bitte um detaillierte Auflistung der Personen nach Bauprojekten in den Bundesländern und der Höhe der Zahlungen)?

Ø      Wie hoch sind die Bezüge dieser „Ombudsmänner“ und nach welchen Kriterien wird die Aufwandsentschädigung geleistet? (Bitte um detaillierte Auflistung)

Ø      Welche konkreten Aufgaben hat ein Baustellen-Ombudsmann?

Ø      Ist die Tatsache, dass ein für die ASFINAG tätiger Baustellen-Ombudsmann auch mit den Aufgaben eines Bürgermeisters vereinbar, wenn dieser in Verhandlungen mit der ASFINAG tritt?

Ø      Hat die ASFINAG für die Baustellen-Ombudsmänner einen eigenen Budgetposten und wie hoch sind die dafür eingesetzten jährlichen Budgetmittel?

 

Die selbständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle i.S. d. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich eine solche selbständige Tätigkeit einer ausgegliederten Einrichtung und unterliegen daher nicht dem Interpellationsrecht.