2492/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0219-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. August 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2595/J-NR/2009 betreffend Nichtaufstiegsberechtigung nach Aufsteigen mit einem „Nicht genügend“, die die
Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juli 2009 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Einleitend muss angemerkt werden, dass die Erhebung 2008/09 über den Schulbesuch im Schuljahr 2008/09 und die Schulerfolgsdaten des Schuljahres 2007/08 von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ bis dato noch nicht abgeschlossen werden konnte. Für die Beantwortung der Fragen stehen daher derzeit nur die Schulerfolgsdaten 2006/07 und vorgelagert der Schulerfolg aus 2005/06 zur Verfügung.

 

Bezüglich der in der Anfrage genannten und von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ publizierten Zahl von 41.700 Schülerinnen und Schülern, die per Ende des Schuljahres 2006/07 nicht aufstiegsberechtigt waren, ist anzumerken, dass davon nur 41.274 Schülerinnen und Schüler in Schulen unterrichtet wurden, deren Detaildaten dem Ressort für Auswertungen zur Verfügung stehen; die übrigen Schülerinnen und Schüler stammen aus land- und forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ressorts fallen.

Die folgende aus äußerst komplexen Sonderauswertungen erstellte Datenanalyse bezieht sich daher exakt auf jene 41.274 Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2006/07 an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur unterrichtet wurden und per Ende des Schuljahres 2006/07 nicht aufstiegsberechtigt waren.

 

Von diesen 41.274 nicht aufstiegsberechtigten Schülerinnen und Schülern waren im Jahr davor 2.604 (6,3 %) trotz eines „Nicht genügend“ in die nächste Klasse aufgestiegen, ca. 35.000 (84,9 %) waren entweder ohne „Nicht genügend“ in die Klasse aufgestiegen, in die Ausbildung neu eingetreten oder wiederholten diese Klasse im Schuljahr 2006/07 und für ca. 3.600 Schülerinnen und Schüler (8,8 %) konnten in den verfügbaren Daten keine Informationen zum Vorjahres-Erfolg zugeordnet werden.

 

Es ist nicht ersichtlich, welche generalisierenden Konsequenzen aus einem reinen Zahlenvergleich gezogen werden sollten. Es sei darauf verwiesen, dass die Fragestellung zwei völlig unterschiedliche Gruppen von Schülerinnen und Schülern zu vergleichen versucht, was seriöserweise nicht treffend ist: Einerseits Schülerinnen und Schüler, die in einem Gegenstand aufsteigen dürfen und in der höheren Schulstufe „scheitern“ – also in der höheren Stufe die Grenze ihrer individuellen Leistungsfähigkeit erreichen und andererseits Schülerinnen und Schüler, die z. B. trotz Klassenwiederholung in der gleichen Schulstufe „scheitern“.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.