2496/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0250-III/4a/2009 |
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Wien, 11. August 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2771/J-NR/2009 betreffend ungültige Ausstellung von Reifeprüfungszeugnissen durch die Al Azhar International Schools Vienna, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 2, 5 und 6:
Bei der
Sekundarschule des Vereins „Al Azhar International Schools“ (in der
Folge:
Al Azhar Sekundarschule) handelt es sich um eine Organisationsstatut-Schule. An
dieser Schule kommen der Lehrplan des Realgymnasiums und der Al Azhar-Lehrplan
für Auslandsschulen zur Anwendung. Da es sich bei der Al Azhar
Sekundarschule um eine Organisationsstatut-Schule handelt, kann an dieser
Schule keine österreichische Reifeprüfung abgelegt werden (dies ist
nur an Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung möglich). An
der
Al Azhar Sekundarschule wird am Ende eines jeden Jahres (auch in der letzten
Schulstufe) ein Jahreszeugnis erworben. Das Jahreszeugnis der letzten
Schulstufe berechtigt (als Zeugnis einer Privatschule mit eigenem Organisationsstatut)
nicht zum Besuch einer österreichischen Universität. An der Al Azhar
Sekundarschule wird kein sonstiger für Österreich relevanter
Abschluss erworben. Der Medienberichterstattung zufolge sollen durch
Anerkennungen in Ägypten und durch Übersetzungen Zeugnisse bzw.
Übersetzungen von Zeugnissen existieren, welche die Berechtigung zum
Besuch von österreichischen Universitäten beurkunden. Da keine
Hinweise darauf bestehen, dass die Al Azhar Sekundarschule in Wien Reifeprüfungszeugnisse
ausgestellt hat bzw. ausstellt und da weiters die Universitäten selbst
über die Berechtigung zum Besuch der jeweiligen Universität
entscheiden, hat nach Kenntnis des Bundesministeriums für Unterricht,
Kunst und Kultur das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die
Universitäten darauf hingewiesen, dass die Zeugnisse der Al Azhar
Sekundarschule nicht als Nachweis der allgemeinen Universitätsreife
gewertet werden können.
Zu Fragen 3, 4, 7 und 8:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat keine Kenntnis von weiteren Schulen im Sinne der Frage 3. Ein näheres Eingehen auf die sonstigen Fragen erübrigt sich daher.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.