2496/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0250-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. August 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2771/J-NR/2009 betreffend ungültige Ausstellung von Reifeprüfungszeugnissen durch die Al Azhar International Schools Vienna, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 2, 5 und 6:

Bei der Sekundarschule des Vereins „Al Azhar International Schools“ (in der Folge:
Al Azhar Sekundarschule) handelt es sich um eine Organisationsstatut-Schule. An dieser Schule kommen der Lehrplan des Realgymnasiums und der Al Azhar-Lehrplan für Auslandsschulen zur Anwendung. Da es sich bei der Al Azhar Sekundarschule um eine Organisationsstatut-Schule handelt, kann an dieser Schule keine österreichische Reifeprüfung abgelegt werden (dies ist nur an Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung möglich). An der
Al Azhar Sekundarschule wird am Ende eines jeden Jahres (auch in der letzten Schulstufe) ein Jahreszeugnis erworben. Das Jahreszeugnis der letzten Schulstufe berechtigt (als Zeugnis einer Privatschule mit eigenem Organisationsstatut) nicht zum Besuch einer österreichischen Universität. An der Al Azhar Sekundarschule wird kein sonstiger für Österreich relevanter Abschluss erworben. Der Medienberichterstattung zufolge sollen durch Anerkennungen in Ägypten und durch Übersetzungen Zeugnisse bzw. Übersetzungen von Zeugnissen existieren, welche die Berechtigung zum Besuch von österreichischen Universitäten beurkunden. Da keine Hinweise darauf bestehen, dass die Al Azhar Sekundarschule in Wien Reifeprüfungszeugnisse ausgestellt hat bzw. ausstellt und da weiters die Universitäten selbst über die Berechtigung zum Besuch der jeweiligen Universität entscheiden, hat nach Kenntnis des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Universitäten darauf hingewiesen, dass die Zeugnisse der Al Azhar Sekundarschule nicht als Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gewertet werden können.

 

Zu Fragen 3, 4, 7 und 8:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat keine Kenntnis von weiteren Schulen im Sinne der Frage 3. Ein näheres Eingehen auf die sonstigen Fragen erübrigt sich daher.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.